VTB Direktbank – Probleme bei Überweisungen auf das Referenzkonto – Dringender Handlungsbedarf!

16. März 2022

Hinweis

16.03.2022

VTB Bank (Europe) SE – VTB Direktbank:

Über die Situation bei der VTB Direktbank als Zweigniederlassung der VTB Bank (Europe) SE und die Einlagensicherung haben wir bereits ausführlich berichtet (VTB Bank – VTB Direktbank – Sanktionen – Einlagensicherung – BaFin – Entschädigung). Aktuell werden uns aber von Kunden der VTB Direktbank Fälle geschildert, in denen eine solche Entschädigung gefährdet ist.

Probleme bei Überweisungen auf das Referenzkonto:

Nach entsprechenden Schilderungen komme es zu erheblichen Problemen bei Überweisungen auf das Referenzkonto: In Fällen, in denen Kunden der VTB Direktbank dieselbe zu Überweisungen von ihrem bei derselben geführten Konto beauftragt hatten, mussten diese feststellen, dass zwar der Überweisungsbetrag auf dem bei der VTB Direktbank geführten Konto belastet wurde, aber eine entsprechende Gutschrift auf dem Referenzkonto, auf das der Betrag hinüberwiesen werden sollte, ausblieb.

Bewertung – Erfahrungen:

  • In den §§ 675c ff BGB ist u.a. geregelt, wie eine Bank als Zahlungsdienstleister eine Überweisung zu bearbeiten und bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung dem Bankkunden (Zahlungsdienstnutzern) zu haften hat. Insoweit bedarf es einer individuellen Prüfung im Einzelfall.
  • Ungeachtet dessen, sehen wir aber für Kunden der VTB Direktbank mit der vorgenannten Überweisungsproblematik einen dringenden Handlungsbedarf:
    Denn sollte es zu einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) festgestellten Entschädigungsfall kommen, wird sich die Entschädigungseinrichtung – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) als gesetzlicher Einlagensicherungsfonds bzw. der freiwilliger Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) – für eine Entschädigung an den bei der VTB Direktbank zuletzt geführten Kontoständen orientieren. Daher könnten Kunden, die jetzt in der vorgenannten Konstellation nicht tätig werden, eine erhebliche Nachweisproblematik hinsichtlich ihres Entschädigungsanspruchs treffen.

Unser Angebot an Sie:

Um betroffenen Kunden der VTB Direktbank hier zu helfen und eine erste Orientierung zu geben, bieten wir zunächst eine kostengünstige Erstberatung an.
Hierauf basierend können dann entsprechende Schritte gegen die VTB Bank (Europe) SE – VTB Direktbank und/oder die Refenzbank erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.