VTB Direktbank – Probleme bei Ãœberweisungen auf das Referenzkonto – Dringender Handlungsbedarf!

Hinweis

16.03.2022

VTB Bank (Europe) SE – VTB Direktbank:

Ãœber die Situation bei der VTB Direktbank als Zweigniederlassung der VTB Bank (Europe) SE und die Einlagensicherung haben wir bereits ausführlich berichtet (VTB Bank – VTB Direktbank – Sanktionen – Einlagensicherung – BaFin – Entschädigung). Aktuell werden uns aber von Kunden der VTB Direktbank Fälle geschildert, in denen eine solche Entschädigung gefährdet ist.

Probleme bei Ãœberweisungen auf das Referenzkonto:

Nach entsprechenden Schilderungen komme es zu erheblichen Problemen bei Überweisungen auf das Referenzkonto: In Fällen, in denen Kunden der VTB Direktbank dieselbe zu Überweisungen von ihrem bei derselben geführten Konto beauftragt hatten, mussten diese feststellen, dass zwar der Überweisungsbetrag auf dem bei der VTB Direktbank geführten Konto belastet wurde, aber eine entsprechende Gutschrift auf dem Referenzkonto, auf das der Betrag hinüberwiesen werden sollte, ausblieb.

Bewertung – Erfahrungen:

  • In den §§ 675c ff BGB ist u.a. geregelt, wie eine Bank als Zahlungsdienstleister eine Ãœberweisung zu bearbeiten und bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung dem Bankkunden (Zahlungsdienstnutzern) zu haften hat. Insoweit bedarf es einer individuellen Prüfung im Einzelfall.
  • Ungeachtet dessen, sehen wir aber für Kunden der VTB Direktbank mit der vorgenannten Ãœberweisungsproblematik einen dringenden Handlungsbedarf:
    Denn sollte es zu einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) festgestellten Entschädigungsfall kommen, wird sich die Entschädigungseinrichtung – Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) als gesetzlicher Einlagensicherungsfonds bzw. der freiwilliger Einlagensicherungsfonds (ESF) des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) – für eine Entschädigung an den bei der VTB Direktbank zuletzt geführten Kontoständen orientieren. Daher könnten Kunden, die jetzt in der vorgenannten Konstellation nicht tätig werden, eine erhebliche Nachweisproblematik hinsichtlich ihres Entschädigungsanspruchs treffen.

Unser Angebot an Sie:

Um betroffenen Kunden der VTB Direktbank hier zu helfen und eine erste Orientierung zu geben, bieten wir zunächst eine kostengünstige Erstberatung an.
Hierauf basierend k̦nnen dann entsprechende Schritte gegen die VTB Bank (Europe) SE РVTB Direktbank und/oder die Refenzbank er̦rtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de