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Leasingfonds

Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben

Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben

Stand: 22.09.2017 Lease Trend AG: Wir beschäftigen uns schon seit mehreren Jahren mit der Lease Trend AG und den aus deren atypisch stillen Beteiligungen resultierenden Risiken. Auszahlung der Abfindungsguthaben in Raten: Im Dezember des Jahres 2016 hatte die Lease...

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NL Nord Lease AG – Kündigung zum 31.12.2016 und Vergleich?

NL Nord Lease AG – Kündigung zum 31.12.2016 und Vergleich?

Stand: 12.01.2016 Kündigung zum 31.12.2016: Wie uns mehrere atypisch still Beteiligte der NL Nord Lease AG (vormals: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG), über die wir schon seit Jahren berichten, mitgeteilt haben, erhielten diese nun im Dezember 2015 Schreiben...

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NL Nord Lease AG – Kündigung per Gerichtsvollzieher

NL Nord Lease AG – Kündigung per Gerichtsvollzieher

Stand: 15.09.2015 Kündigung und Rückforderung von Ausschüttungen - September 2015: Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die NL Nord Lease AG (vormals: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG) ihre atypisch still Beteiligten mit Schreiben vom Mai 2015 angeschrieben...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.