SHB – BusinessPark Stuttgart – Restrukturierungsverfahren – StaRUG

15. Januar 2026

Hinweis

Die „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG i.L.“ (zuvor „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG“) hat am 12.12.2025 beim Restrukturierungsgericht des Amtsgerichts München ein sog. Restrukturierungsvorhaben nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) angezeigt. Hierauf sowie auf das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG und die Auswirkungen für die Fonds-Anleger gehen wir im Folgenden ein.

BusinessPark Stuttgart – Restrukturierungsverfahren nach StaRUG – Restrukturierungsbeauftragter Rechtsanwalt Dr. Ampferl:

Hintergründe des Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG beim Fonds BusinessPark Stuttgart:

Wie uns aktuell bekannt wurde, sei die die Fondsdarlehen der „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG i.L.“ finanzierende Bank nicht bereit gewesen, die zum 31.12.2025 auslaufenden Fondsdarlehen zu prolongieren. Dies habe u.a. darin gegründet, dass die Fondsimmobilien des BusinessPark Stuttgart nicht zu einem die Finanzierungsverbindlichkeiten deckenden Kaufpreis hätten veräußert werden können und die bereits aus der  „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ ausgeschiedenen Anleger mehrheitlich nicht zu einem qualifizierten Rangrücktritt bzgl. iher Abfindungsansprüche bereit gewesen seien.

Restrukturierungsverfahren nach StaRUG beim Amstgericht München:

Deshalb sei zur Vermeidung einer Insolvenz am 12.12.2025 das Restrukturierungsvorhaben beim Restrukturierungsgericht des Amtsgerichts München angezeigt worden.

Restrukturierungsbeauftragter Rechtsanwalt Dr. Ampferl der Kanzlei Dr. Beck & Partner:

Als Restrukturierungsbeauftragter sei Herr Rechtsanwalt Dr. Huber Ampferl der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestimmt worden.

Abstimmung über den Restrukturierungsplan:

Termin für die Abstimmung über den Restrukturierungsplan beim Amtsgericht München wurde bereits zum 23.02.2026 bestimmt.

Bewertung – Restrukturierungsverfahren (StaRUG) – Auswirkungen für die Fonds-Anleger – Erfahrungen:

  • Nachdem den bereits aus der Fondsgesellschaft ausgeschiedenen Anlegern noch im Juni 2024 mitgeteilt wurde, dass ihre Auseinandersetzungsguthaben mangels freier Liquidität zum 30.06.2024 aufgrund eines „unerwartet hohen Ergebnisses des Verkehrswertgutachtens der Immobilien auf den Stichtag 31.12.2022“ nicht bedient werden könnten (vgl. auch SHB – BusinessPark Stuttgart – Aktuelles – Rangrücktritt), wird ihnen aktuell mitgeteilt, dass für die Fondsimmobilien „nicht einmal ein die Finanzierungsverbidnlichkeiten deckender Kaufpreis“ hätte erzielt werden können.
  • Zwar ist nachvollziehbar, dass deshalb aktuell von einer Veräußerung der Fondsimmobilien abgesehen wurde. Jedoch gehört zum vollständigen Bild auch dazu, dass die die Fondsdarlehen finanzierende Bank zu einer weiteren Prolongation nur bereit gewesen wäre, wenn u.a. die bereits aus der Fondsgesellschaft ausgeschiedenen Anleger einen sog, „qualifizierter Rangrücktritt“ hinsichtlich ihrem Anspruch auf Auszahlung ihres Auseinandersetzungsguthaben hinter den Darlehensrückzahlungsanspruch der die Fondsdarlehen finanzierende Bank erklärt hätten. Hierzu waren diese mehrheitlich aber nicht bereit. Es habe nur eine Zustimmungsquote von 34% bestanden.
  • Deshalb soll dies wohl nun über das Restrukturierungsverfahren nach StaRUG erreicht werden. Im Rahmen eines solchen Restrukturierungsverfahrens werden die Gläubiger im Rahmen des sog. Restrukturierungsplans  in verschiedene Gruppen eingeteilt. Selbst dann, wenn eine Gruppe dem Restrukturierungsplan nicht mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat, kann deren Zustimmung über § 26 StaRUG (sog. Gruppenübergreifende Mehrheitseintscheidung) unter den dort gegebenen Voraussetzungen fingiert werden.
  • Vor diesem Hintergrund ist u.a. die Bildung der einzelnen Gruppen von besonderer Relevanz. Hierzu wie auch zum Restrukturierungsplan bzgl. der „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG i.L.“ sind noch keine Details bekannt. Näheres Informationen hierzu soll nach Aussagen der Fondsgesellschaft in Kürze der Restrukturierungsbeauftragte Rechtsanwalt Dr. Ampfel bekannt geben.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Um Anlegern der „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ eine erste Orientierung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. Hierbei lassen wir dann auch unsere Erfahrungen aus bereits durchgeführten Prüfungen und Recherchen einfließen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: ed.etleawnasthcer-st@ielznak

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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