Zertifikate – Sparkassen – Schadensersatz

26. September 2024

Hinweis

Nach einer Mitteilung der BaFin aus dem Jahr 2024 überprüft diese den aktuell massenhaften Verkauf von Zertifikaten durch Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Offenbar bestehen hier Zweifel, ob die Zertifikat-Anleger hinreichend aufgeklärt worden sind. Auch unsere Erfahrung als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus zahlreichen Mandaten, denen eine Falschberatung zu der Kapitalanlage in Zertifikaten zugrunde liegt, zeigt, dass viele Anleger erst beim Eintritt von Verlusten überhaupt merken, dass sie seitens ihrer Bank oder Sparkasse fehlerhaft über die Zertifikat-Risiken aufgeklärt und beraten worden sind. Es geht hierbei z.B. um Fragen zur Funktionsweise des erworbenen Zertifikats, zu dessen Risiken oder zum Kapitalschutz von Zertifikaten.

Funktionsweise – Was versteht man unter Zertifikaten? Wie funktioniert ein Zertifikat? Wie sicher sind die Zertifikat-Zinsen?

Auch wenn den Anlegern ein Zertifikat nach unseren Erfahrungen oftmals unter Herausstellen der Verzinsung und der Zinshöhe vermittelt wird, ist zu beachten, dass dem Zertifikat-Erwerber seitens der das Zertfikat emittierenden Bank keine feste Verzinsung zugesagt wird. Vielmehr wird die Verzinsung wie auch teilweise die Rückzahlung regelmäßig von einer marktbezogenen Referenzgröße (Basiswert oder underlying genannt) abhängig gemacht. Entscheidend ist dann wie sich die Refenrenzgröße, das können z.B. Wertpapiere (Aktien, Anleihen), finanzielle Kennzahlen (Indizes) oder Handelsgegenstände (Edelmetalle, Devisen, Rohstoffe) sein, entwickelt. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Zertifikaten ist sehr vielfältig und oftmals sehr komplex (vgl. Zertifikate).

Deshalb ist häufig auch von einer Wette zwischen Anleger und Bank die Rede, bei der der Anleger die Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Referenzgröße trägt.

Risiken – Was bedeutet Kapitalschutz? Kapitalschutz-Zertifikate? Garantie-Zertifikate?

Des Weiteren wird den Anlegern unter Hervorhebung eines “Kapitalschutzes” oder einer “Garantie” nach unseren Erfahrungen eine gewisse Sicherheit für die Rückzahlung ihres investiertes Geld nach Laufzeitende suggeriert. Aber auch hier ist Vorsicht geboten.

  • Denn zum einen besteht stets das Bonitätsrisiko/Emittenrisiko, also das Risiko, dass die das Zertifikat emittierende Bank den seitens des Anlegers angelegten Betrag später nicht zurückzahlen kann.
  • Zum anderen bedeutet auch ein “100%-iger Kapitalschutz” bzw. “Garantie-Zertifikat” nicht zwingend, dass ein solcher Schutz bzw. eine solche Garantie hinsichtlich des seitens des Anlegers investierten Geldes später auch greift und er sein angelegte Geld sicher zurückerhält. Denn einige Zertifikate-Bedingungen (Anleihebedingungen) sehen für die Zertifikat-Emittentin ein Sonderkündigungsrecht vor. Das heißt, die Emittentin behält sich für verschiedene Konstellationen ein Sonderkündigungsrecht vor, mit dessen Ausübung sie den Kapitalschutz/die Garantie zum Fall bringen kann.

Zertifikate der Sparkassen – LBBW – Helaba – Deka:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin):

Vor dem Hintergrund der den Zertifikaten immanenten Risiken verwundert es auch die BaFin, dass die Sparkassen und Genossenschaftsbanken im großen Stil Finanzzertifikate verkaufen. Deshalb hatte diese im Mai 2024 bekannt gegeben, dass sie nun Testkäufer in die Bank und Sparkassen entsenden werde, um die Anlageberatung der Banken und Sparkassen zu überprüfen.

Landesbank LBBW – Helaba – Deka-Zertifikate:

Nach Aussage der BaFin waren die größten Zertifikate-Emittenten im Jahr 2023 die LBBW (Landesbank Baden Württemberg), die Helaba (Landesbank Hessen-Thüringen) und das Fondshaus Deka (DekaBank).

Handelsblatt – Wirtschaftswoche:

Diese Initiative der BaFin wurde auch in der Wirtschaftspresse, wie z.B. im Handelsblatt – “Finanzaufsicht prüft massenhaften Verkauf von Zertifikaten” vom 15.05.2024 – oder der WirtschaftsWoche – “BaFin überprüft boomenden Zertifikate-Vertreib bei Banken” vom 14.05.2024 – aufgegriffen. In einem Artikel der WirtschaftsWoche vom 10.09.2024 heiß es weiter: “In der Finanzkrise hatten solche Investments vielen Sparern Verluste eingebracht. Heute ist der hiesige Markt für Zertifikate wieder so stark aufgebläht wie seit damals nicht mehr. .. vor allem wegen der Sparkassen, die trotz der großen Risiken immer mehr Zertifikate verkaufen.” 

    Erfahrungen – Falschberatung – Schadensersatz:

    Nach unseren Erfahrungen werden die Anleger oftmals nicht hinreichend über die Risiken und Funktionsweise des Zertifkats aufgeklärt und falsch beraten. Wie aber der Bundesgerichtshof (BGH) in diversen Urteilen entschieden hat, ist die beratende Bank / Sparkasse zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet.

    • Eine sog. anlegergerechte Beratung ist nur dann gegeben, wenn das empfohlene Zertifikat zu den persönlichen Verhältnissen des Anlegers (z.B.: Wissensstand, Risikobereitschaft, Anlagezielen) passt.
    • Eine sog. anlageobjektgerechte Beratung erfordert eine hinreichende Aufklärung bzgl. des Zertifikats als Anlageobjekt und zwar hinsichtlich der Umstände (z.B. Eigenschaften und Risiken), die für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können.

    Kommt die Bank/Sparkasse dem nicht nach, stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadensersatz zu.

    Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

    Da eine individuelle Prüfung, auch unter Einbeziehung der damaligen Beratungssituation hierbei unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
    Geschädigte Anleger sollten hier nicht länger zuwarten, da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche auch die Verjährungsregelungen beachtet werden müssen.
    Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

    Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

    Wir unterstützen Sie gerne!

     

    Über Rechtsanwalt Christian Thum

    Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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    Hinweis

    Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

    Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

    Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.