SWM AG – Edelmetalle – Erfahrungen

28. April 2025

Hinweis

Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigen uns schon seit mehreren Jahren mit der SWM AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein und haben insoweit auch schon diverse Mandanten vertreten. Daher sind uns die Edelmetallverträge – Edelmetallkauf, Edelmetallverwahrung, Edelmetallverwaltung, Serviceverträge – aus zahlreichen Prüfungen bekannt. Neben Gold können auch noch weitere Edelmetalle wie Silber, Platin oder Palladium erworben werden. Im Unterschied zu einigen anderen Edelmetallanbietern wird seitens der SWM AG neben einem sog. „Kaufvertrag über Edelmetalle“ auch ein sog. „Servicevertrag betreffend der erworbenen Edelmetalle“ angeboten. Auf diese Verträge wie auch unsere Erfahrungen aus diversen Mandaten sowie die für die Anleger bestehenden Risiken und Möglichkeiten gehen wir im Folgenden ein.

SWM AG – Edelmetalle – Risiken – Kosten:

Nach unseren Erfahrungen aus für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen wurden die Verträge über die Jahre hinweg immer wieder angepasst, sodass hier entsprechend differenziert werden muss.

Swiss Precious Metal Trading House AG – Strategic Eternal Value – SWM AG:

Früher waren die Verträge erfahrungsgemäß dahingehend ausgestaltet, dass die Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Palladium) von einer Swiss Precious Metal Trading House AG, Vaduz erworben und über einen separat mit der SWM AG abgeschlossenen Edelmetallverwaltungsvertrag für das Programm „Strategic Eternal Value“ (SEV) seitens der SWM AG verwaltet worden sind.

SWM AG – Kaufvertrag und Servicevertrag „Strategic Eternal Value“:

Nach unseren Erfahrungen schließen Kunden seit einiger Zeit nun ausschließlich mit der SWM AG entsprechende Edelmetallverträge ab. Die Edelmetalle (Gold, Silber, Platin und Palladium) werden bei der SWM AG erworben und der Anleger kann mit der SWM AG zudem noch einen sog. Servicevertrag betreffend der erworbenen Edelmetalle aufgrund des Konzepts „Strategic Eternal Value“ abschließen, wobei hier zwischen einer Eigenallokation und einer Regelallokation gewählt werden kann. Möglich sind Investitionen als Einmalzahlung wie auch als ratierliche Zahlung.

Kündigung – Belastung mit hohen Kosten – Risiken:

Zwar können die Verträge mit der SWM AG gekündigt werden. Jedoch können nach unseren Bewertungen bei einer isolierten Kündigung für den Anleger mehrere Nachteile zum Tragen kommen. Zum Beispiel sollen die sofort anfallenden Kosten, zu denen auch das Agio wie auch die sog. „Einrichtungskosten“ gehören, nach uns vorliegenden AGB auch bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht, auch nicht teilweise erstattet werden. Daraus folgen für die Anleger, die ihre Verträge vorzeitig kündigen,  hinsichtlich ihrer investierten Gelder nicht unerhebliche Verustrisiken, wenn die hohen Kosten nicht durch Kurssteigerungen ausgeglichen werden.

Daher raten wir von einer isolierten Kündigung ohne Prüfung der Schadensersatzmöglichkeiten ab.

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

Wir haben schon diverse Edelmetall-Anlagen von verschiedenen Anbietern für Mandanten geprüft und sind auf hohe Risiken und Probleme gestoßen (Edelmetallanlagen).

  • Edelmetalle können sehr hohen Wertschwankungen (Volatilität) unterliegen. Hieraus resultiert die Problematik, dass Anleger, die auf einen Verkauf zu einem fixen Zeitpunkt angwiesen sind, ihre Metalle unter Umständen nicht einmal mit einem Verlust, sondern temporär oder endgültig nicht verkaufen können.
  • Hinzu kommen die bei solchen Edelmetalllanlagen nicht selten sehr hohen „Weichkosten“. Zu nenen sind hier zum Beispiel hohe Abschlussprovisionen, Auslieferungskosten, Bearbeitungsgebühren, Bewachungsgebühren, Mindest-Depotgebühren, Einrichtungsgebühren, Kaufpreisaufschläge, Lagergebühren, Mindermengenaufschläge, Rücknahmegebühren, Verwaltungskosten, etc.

Auch die Kostenregelungen in den unsererseits geprüften Verträgen mit der SWM AG erachten wir als erheblich. Hier bedürfte es nach unseren Bewertungen und eingeholten Berechnungen erheblicher Kurssteigerungen der Edelmetalle, um die für die Anleger nachteilige Kostenstruktur letztlich auszugleichen und somit Verluste für die Anleger zu vermeiden. Hieraus resultieren erhebliche Verlust-Risiken.

U.a. über diese nur beispielhaft genannten Risiken und Probleme sind die Anleger aufzuklären, was nach Schilderung unserer Mandanten und unseren hieraus gewonnen Erfahrungen häufig nicht oder nur unzureichend geschehen ist. Nach Mandantenschilderungen wurden oftmals Kursteigerungen und Werte der Edelmetalle hervorgehoben und eine gewisse Sicherheit suggeriert und Kosten nicht hinreichend transparent dargestellt.

Wie aber der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klar gestellt hat, sind Anlageinteressenten über die Risiken sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist eine solche Aufklärung seitens des Vermittlers/ Beraters unterblieben, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu.

Mit solchen Ansprüchen auf Schadensersatz kann den Verlusten, die mit einer isolierten Kündigung eintreten, entgegengetreten werden. Deshalb sollten vorab die Schadensersatzmöglichkeiten geprüft werden.

Außerdem erachten wir die in einigen geprüften Verträgen/AGB enthalten Kostenregelungen als intransparent und somit unwirksam, sodass wir hier Rückerstattungsansprüche der Anleger sehen. Unter Umständen kommen auch Rückabwicklungsansprüche in Betracht.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung schon aufgrund der unterschiedlichen von der SWM AG verwandten Vertragstexte/AGB unter Einbeziehung der damaligen Beratungssituation unerlässlich ist, bieten wir Anlegern der SWM AG zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Geschädigte Anleger sollten hier nicht länger zuwarten, da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche auch die Verjährungsregelungen beachtet werden müssen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.