SSW Schweizerische Sachwerte – Finanztest

20. November 2024

Hinweis

Als  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigen wir uns schon seit Längerem auch mit Kapitalanlagen in physische Edelmetalle. Daher sind uns die Probleme aus zahlreichen Mandanten zu solchen Metall-/Rohstoff-Anlagen mit in Deutschland, in der Schweiz oder auch in Liechtenstein ansässigen Anbietern bekannt. Nach unseren Erfahrungen werden Edelmetallanlagen häufig auch als „Sparpläne“ angeboten, woraus weitere Probleme resultieren. Da die Fachzeitschrift Finanztest im November 2024 in ihrem Artikel „Warum sich Industriemetalle nicht als Geldanlage eignen“ dieses Thema aufgegriffen und hierbei auch über Probleme der Kunden der „SSW Schweizerische Sachwerte GmbH“ berichtet hat, möchten wir hierauf im Folgenden eingehen.

Finanztest – SSW Schweizerische Sachwerte GmbH – Edel-Metalle:

Nach unseren Erfahrungen sind in Edelmetall-Kapitalanlagen häufig mehrere Gesellschaften involviert. Während z.B. eine Gesellschaft die Edelmetalle verkauft, ist eine andere Gesellschaft für die Lagerung, ggfs. mit Sitz im Ausland (Zollfreilager) zuständig und teilweise wieder eine andere für den Vertrieb.

SSW Schweizerische Sachwerte GmbH – Industrie-Metalle – Edelmetalle – Rohstoff-Pakete:

Bei den von der „SSW Schweizerische Sachwerte GmbH“ (zuvor: „SMH Schweizerische Metallhandels GmbH“), die in  Bad Kissingen ihren Sitz hat, angebotenen Metallanlagen erfolgt über diese der Kauf der physischen Metalle. Die Kunden der „SSW“ können hierbei nicht nur zwischen Industriemetallen (wie z.B. Chrom, Gallium, Hafnium, Indium, Kobalt, Rhenium, Tantal, Tellur, Wismut, Wolfram, Zirkonium) und Edelmetallen (wie z.B. Gold, Platin, Silber) wählen, sondern auch sog. Pakte – wie z.B.: „Hightech & Elektronik“, „Solar & Energietechnik“, „Konstruktion & Maschinenbau“, „Schlüsselindustrien“, „Zukunftsenergien“, „Hochtenchnologien“, „Glasfaser“, „Luftfahrt“, „Edelmetalle“ – erwerben, in denen dann jeweils verschiedene Metalle enthalten sind. Hierzu hebt die „SSW Schweizerische Sachwerte GmbH“ u.a. hervor: „Profitieren Sie von einer weltweit steigenden Nachfrage“ – „Durch die clevere Kombination in unseren innovativen Rohstoffpaketen gleichen sich Preisschwankungen einzelner Metalle aus.

SMH Schweizerische Metallhandels AG:

Die seitens der Kunden über die „SSW Schweizerische Sachwerte GmbH“ gekauften Metalle können dann in einem Zollfreilager in der Schweiz über die „SMH Schweizerische Metallhandels AG“, die sich auf die Lagerung von strategischen Metallen spezialisiert habe, eingelagert werden.

Finanztest – Anlegen in Rohstoffen – Industriemetalle:

Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest berichtet in ihrem Artikel „Warum sich Industriemetalle nicht als Geldanlage eignen“ nicht nur über das Risiko der starken Preisschwankung bei Metallen, sondern gerade bei Industriemetallen mangels Börsenhandels auch über die für Laien nur schwer nachvollziehbare Preisbildung und die Problematik, dass Metalle zeiweise nicht handelbar sind. Dabei wird auch von Fällen geschildert, wonach Kunden der „SSW Schweizerische Sachwerte GmbH“ Metalle über längere Zeiträume (Monate) nicht veräußern und somit nicht über ihr hierin investiertes Geld kommen konnten.

Deshalb kommt Finanztest zu dem Schluss: „Die schwer nachvollziehbaren Preise, die unvorhersehbare Dauer bis zu einem Verkauf bei weiterhin laufenden Lagerkosten legen den Schluss nahe: Indutsriemetalle eignen sich wenig als Geldanlage für Privatanleger.“

Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:

Wit haben schon diverse Edelmetall-Anlagen von verschiedenen Anbietern und hierzu angebotene „Sparpläne“ für Mandanten geprüft und sind auf hohe Risiken und Probleme gestoßen (Edelmetallanlagen).

  • Zu dem Risiko der je nach Metall teilweise sehr hohen Wertschwankung (Volatilität) kommt die Problematik hinzu, dass der Kapitalanleger, der auf einen Verkauf zu einem fixen Zeitpunkt angwiesen ist, seine Metalle unter Umständen nicht einmal mit einem Verlust, sondern überhaupt nicht verkaufen kann.
  • Des Weiteren sind uns bei solchen Metallanlagen nicht selten sehr hohe „Weichkosten“ aufgefallen. Oftmals kommen zu hohen Vertriebsprovisionen noch gesonderte Abschlussprovisionen, Auslieferungskosten, Bearbeitungsgebühren, Bewachungsgebühren, Mindest-Depotgebühren, Einrichtungsgebühren, Kaufpreisaufschläge, Lagergebühren, Mindermengenaufschläge, Rücknahmegebühren, Verwaltungskosten, etc. hinzu.

U.a. über diese nur beispielhaft genannten Risiken und Probleme sind die Anleger aufzuklären, was nach Schilderung unserer Mandanten und unseren hieraus gewonnen Erfahrungen häufig nicht oder nur unzureichend geschieht. Oftmals werden vornehmlich lediglich – angeblich – beständige Sachwerte von Metallen hervorgehoben oder aus unserer Sicht irreführende Angaben gemacht. Wie aber der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klar gestellt hat, sind Anlageinteressenten über die Risiken sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären. Ist eine solche Aufklärung seitens des Beraters unterblieben, stehen dem Anleger Schadensersatzansprüche zu.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung der konkreten Metall-Anlage unter Einbeziehung der damaligen Beratungssituation unerlässlich ist, bieten wir Anlegern solcher Edelmetall- bzw. Metallanlagen, zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Geschädigte Anleger sollten hier nicht länger zuwarten, da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche auch die Verjährungsregelungen beachtet werden müssen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.