Wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigen uns schon seit Jahren auch mit Kapitalanlagen in physische Edelmetalle, wie insbesondere Gold. Dabei haben wir für unsere Mandanten auch schon Ansprüche auf Schadensersatz gegen in Liechtenstein oder in der Schweiz ansässige Anbieter geprüft und geltend gemacht. Im Folgenden gehen wir auf unsere Erfahrungen und Recherchen hinsichtlich der in der Schweiz ansässigen SGB Vault AG ein, mit der Anleger einen sog. „Goldkaufvertrag nebst Lagervereinbarung“ abschließen konnten. Dieser Vertrag sieht vor, dass die SGB Vault AG für die Anleger Rohgold/Altgold erwirbt und dieses sodann in Feingold raffiniert bevor das Gold sodann in einem Hochsicherheitstrakt eines Schweizer Sicherheitslagers für die Anleger gelagert werden soll.
SGB Vault AG – Gold – Fidinam SA – Schadensersatz:
SGB Vault AG – Goldkaufvertrag nebst Lagervereinbarung:
Die „SGB Vault AG“ (CHE-276.228.631) hatte ihren Sitz zunächst in CH-6430 Schwyz bevor dieser nach C-6440 Ingenbohl – Brunnen verlegt wurde. Die Beratung und Vermittlung des seitens der SGB Vault AG angebotenen sog. „Goldkaufvertrag nebst Lagervereinbarung“ erfolgte in den uns über unsere Mandanten bekannt gewordenen Angelegenheiten aber in Deutschland. Dass die SGB Vault AG hierbei ihre Tätigkeit auch auf den deutschen Markt ausgerichtet hatte, was u.a. für die Frage des anwendbaren Rechts von Bedeutung ist, folgt auch daraus, dass die Anleger die sog. „Bestellsumme“, für die Rohgold/Altgold erworben werden sollte, auf ein deutsches Konto der SGB Vault AG bei einer deutschen Bank eingezahlt haben.
FINMA – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht – Enforcementverfahren zu SGB Vault AG:
- Nachdem bei einem anderen in der Schweiz ansässigen Goldanbieter gefälschte Belege zu Gold-Bestände bekannt geworden waren, setzte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auch für die die SGB Vault AG eine Untersuchungsbeauftragte – Fidinam SA – ein.
- Im Rahmen eines seitens der FINMA eigeleiteten sog. Enforcementverfahrens sollen durch einen Untersuchungsbeauftragten umfassene Beweise erhoben werden, auf deren Basis die FINMA dann entsprechende Verfügungen und Maßnahmen anordnet.
Fidinam SA – Untersuchungsbeauftragte bei der SGB Vault AG:
Mit der superprovisorischer Verfügung vom 13.08.2024 hat die FINMA die Fidinam SA, Lugano als Untersuchungsbeauftragte bei der SGB Vault AG eingesetzt. Mit dieser Verfügung
- wurde den bisherigen Organen der SGB Vault AG untersagt, ohne Zustimmung mit der Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen und den verantworlichen Personen die Zeichnungsberechtigung entzoge.
- wurde die Fidinam SA ermächtigt, anstelle der Organe für die SGB Vault AG alleine zu handeln.
Die Untersuchung dauert derzeit noch an.
Bewertung – Erfahrungen – Schadensersatz:
- Die Schilderungen von Mandanten hinsichtlich der Beratung/Vermittlung stehen nicht vollständig im Einklang mit dem Inhalt des uns bekannt gewordenen sog. „Goldkaufvertrags nebst Lagervereinbarung“ (inkl. AGB). So wurde uns z.B. berichtet, dass von einer jederzeitigen Verkaufsmöglichkeit des erwobenen Goldes über die SGB Vault AG die Rede gewesen sei. Schaut man aber in den Vertragstext nebst AGB, ist dort davon die Rede, das der Kunde seinen Goldbestand einem beliebigem Dritten zum Verkauf anbiete könne. Dass ein Eigentümern ein solches Recht zusteht, versteht sich aber von selbst.
- Ohnehin finden sich nach unserer Bewertung mehrere Widersprüche im Vertragstext und den AGB, weshalb eine Klauseln nach unserer Prüfung unwirksam sein dürften.
- Weiter sollte seitens der Anleger der Umstand bedacht werden, dass zunächst Rohgold/Altgold erworben werden soll. Insoweit kam auch bereits Finanztest in einem Bericht vom Mai 2024 zu dem Schluss: „Noch nicht zu Barren raffiniertes Gold ist als Goldanlage nicht empfehlenswert.“
- Des Weiteren sind uns die zahlreichen „Weichkosten“-Positionen aufgefallen: Vermittlungsgebühr (5%), Einrichtungsgebühr (4,9%), Vermitlungsgebühr des Kaufpreises (5%), etc. Hinzu kommt, dass auch monatliche Gebühren anfallen, die sich zudem nach dem Gesamtwert der gelagtern Edelemetalle richten und u.a. dadurch beglichen werden sollen, dass Anteile der Edelmetalle der Anleger veräußert werden.
- Werden Anleger aber über die Risiken und Umstände eines Kapitalanlegmodells, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, nicht zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt, steht Ihnen nach mehreren Urteilen des Bundesgerichtshof (BGH) ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Da eine individuelle Prüfung unter Einbeziehung der damaligen Beratungssituation unerlässlich ist, bieten wir Anlegern der SGB Vault AG eine kostengünstige Erstberatung an. Hierbei lassen wir auch die Ergebnisse unserer bereits durchgeführtren Rechrechen und Prüfungen einfließen.
Geschädigte Anleger sollten hier nicht länger zuwarten, da hinsichtlich der Schadensersatzansprüche auch die Verjährungsregelungen beachtet werden müssen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!