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Schifffonds

HT-Twinfonds – Insolvenz „HS Bizet“ – 09.11.2016

HT-Twinfonds – Insolvenz „HS Bizet“ – 09.11.2016

Stand: 30.11.2016 HT-Twinfonds: Bei dem seitens der Hansa Treuhand-Gruppe aufgelegten sog. "HT-Twinfonds" konnten sich Anleger mittelbar über die AGR Treuhandgesellschaft "HT Twinfonds" mbH oder unmittelbar als Kommanditisten an zwei sog. Ein-Schiffs-Gesellschaften,...

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Schiffsfonds – Postbank – Schadensersatz

Schiffsfonds – Postbank – Schadensersatz

Stand: 06.01.2014 Schiffsfonds: Wir vertreten mittlerweile zahlreiche Geschädigte sog. Schiffsfonds. Hinsichtlich der Begrifflichkeiten, der Marktsituation, der Risiken, etc. verweisen wir auf unsere bisherigen "Allgemeine Ausführungen". Postbank: Anleger, denen...

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Schiffsfonds – Allgemeines

Schiffsfonds – Allgemeines

Stand: 04.12.2013 Da wir aktuell in unserer Kanzlei sehr viele Anfragen zu Schiffsfonds verzeichnen und sich die Lage vieler Schiffsfonds in den nächsten Monaten wohl leider noch weiter verschlechtern dürfte, nehmen wir dies zum Anlass, um im Folgenden einige...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen bzw. berichten über diese. Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste bzw. mit unserer Berichterstattung in unseren Artikeln keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll.

Auch bedeutet die Listenaufnahme/Berichterstattung nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.