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Rechtsanwälte Dr. May

ALBIS Finance AG – Erfolgsaussichten von Klagen

ALBIS Finance AG – Erfolgsaussichten von Klagen

Stand: 20.03.2014 ALBIS Finance AG Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach über die ALBIS Finance AG als Rechtsnachfolgerin der NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG und deren atypisch stille Beteiligungsmodelle sowie über die Liquiditätsprobleme derselben...

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ALBIS Finance AG – Negative Abfindungsguthaben

ALBIS Finance AG – Negative Abfindungsguthaben

Stand: 06.12.2013 ALBIS Finance AG: Wir beschäftigen uns schon seit einigen Jahren mit der ALBIS Finance AG (zuvor: NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG) und deren atypisch stillen Beteiligungsmodellen ("Classic", "Classic Plus", "Sprint"). Hierbei hatten wir bereits...

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ALBIS Finance AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben

ALBIS Finance AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben

Stand: 04.12.2013 ALBIS Finance AG Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach über die ALBIS Finance AG als Rechtsnachfolgerin der NL NordLeas AG bzw. NL Nord Lease AG und deren atypisch stille Beteiligungsmodelle sowie über die Liquiditätsprobleme derselben...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen bzw. berichten über diese. Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste bzw. mit unserer Berichterstattung in unseren Artikeln keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll.

Auch bedeutet die Listenaufnahme/Berichterstattung nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.