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Insolvenzanfechtung

DEGAG – Insolvenzverwalter Eckert – Schadensersatz

DEGAG – Insolvenzverwalter Eckert – Schadensersatz

Aktuell hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter Herr Rechtsanbwalt Dr. Rainer Eckert zu den Insolvenzverfahren der DEGAG-Gesellschaften, insbesondere der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, MEZEQ Invest 1 GmbH, DEGAG Kapital GmbH, DEGAG WI 8 GmbH geäußert. Dies und...

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DEGAG – Insolvenz – Schadensersatz

DEGAG – Insolvenz – Schadensersatz

In den letzten Wochen wurde, nachdem die BaFin am 20.12.2024 einen möglichen Zahlungsausfall der DEGAG-Gesellschaften - DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH sowie DEGAG Kapital GmbH - nach § 11a Abs. 1 VermAnlG veröffentlicht hatte, über mögliche Insolvenzen spekuliert....

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Credicore Pfandhaus – Insolvenzverwalter Köster

Credicore Pfandhaus – Insolvenzverwalter Köster

Credicore Pfandhaus GmbH - BaFin - Insolvenz - Forderungsanmeldungsfrist - Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster - Schadensersatz Nachdem am 24.01.2024 über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stellen sich für die Anleger...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen bzw. berichten über diese. Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste bzw. mit unserer Berichterstattung in unseren Artikeln keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll.

Auch bedeutet die Listenaufnahme/Berichterstattung nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.