Nachdem die „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ (zuvor „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG“) aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation zuletzt die Auseinandersetzungsuthaben nicht mehr auszahlen konnte und seitens...
Fondsimmobilien
SHB – BusinessPark Stuttgart – Kündigung
Aktuell versucht sich die Fondsgesellschaft „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ hinsichtlich der fälligen Auseinandersetzungsguthaben auf ein Zahlungsverbot gemäß § 15b InsO zu berufen, das aus einer mit der Bank getroffenen Prolongationsvereinbarung resultiere. Aus dieser Prolongationsvereinbarung ergeben sich aber auch für diejenigen Anleger, die ihre Fondsimmobilien noch nicht gekündigt haben, entsprechende dringenden Fragestellungen, auf die wir im Folgenden ebenfalls eingehen.