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SHB – BusinessPark Stuttgart – Liquidation

SHB – BusinessPark Stuttgart – Liquidation

Nachdem die „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ (zuvor „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG“) aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation zuletzt die Auseinandersetzungsuthaben nicht mehr auszahlen konnte und seitens...

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FWU Life – Aufsicht CAA – Deckungsanforderungen

FWU Life – Aufsicht CAA – Deckungsanforderungen

Über die Insolvenz-Anmeldung der Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG und deren Auswirkungen auf die zur FWU-Gruppe gehörenden „FWU Life Insurance Austria AG“ und „FWU Life Insurance Lux S.A.“ sowie Schadensersatzansprüche der Anleger/ Versicherungskunden haben...

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SHB – BusinessPark Stuttgart – Kündigung

SHB – BusinessPark Stuttgart – Kündigung

Aktuell versucht sich die Fondsgesellschaft „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ hinsichtlich der fälligen Auseinandersetzungsguthaben auf ein Zahlungsverbot gemäß § 15b InsO zu berufen, das aus einer mit der Bank getroffenen Prolongationsvereinbarung resultiere. Aus dieser Prolongationsvereinbarung ergeben sich aber auch für diejenigen Anleger, die ihre Fondsimmobilien noch nicht gekündigt haben, entsprechende dringenden Fragestellungen, auf die wir im Folgenden ebenfalls eingehen.

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Green City AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach

Green City AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Bierbach

11.02.2022 Green City AG: Über die Insolvenzantragstellung der Green City AG sowie entsprechende Probleme hinsichtlich seitens derselben angebotener Finanzprodukte (u.a.: Aktien, Anleihen, Genussrechte, geschlossene Fonds, Inhaberschuldverschreibungen,...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.