Aktuell versucht sich die Fondsgesellschaft „BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG“ hinsichtlich der fälligen Auseinandersetzungsguthaben auf ein Zahlungsverbot gemäß § 15b InsO zu berufen, das aus einer mit der Bank getroffenen Prolongationsvereinbarung resultiere. Aus dieser Prolongationsvereinbarung ergeben sich aber auch für diejenigen Anleger, die ihre Fondsimmobilien noch nicht gekündigt haben, entsprechende dringenden Fragestellungen, auf die wir im Folgenden ebenfalls eingehen.
BusinessPark Stuttgart Fonds
SHB – BusinessPark Stuttgart – Stundung – Insolvenz?
21.06.2024 Aktuell werden die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds "BusinessPark Stuttgart Fonds GmbH & Co. KG", die ihre Beteiligung zum 31.12.2023 gekündigt hatten, seitens des Fonds zur Vermeidung einer Insolvenz zur Stundung des...

