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Aufklärungspflichten

Quantum Leben – Aventor Fund – Schadensersatz

Quantum Leben – Aventor Fund – Schadensersatz

03.07.2019: Quantum Leben AG - Select Investment Bond - SIB: Über die Quantum Leben AG mit Sitz in Vaduz im Fürstentum Liechtenstein und die Probleme mit deren fondsgebundenen Lebensversicherungen "Select Investment Bond" - "SIB-Police" haben wir bereits mehrfach...

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Pflegeimmobilie – Risiken – Schadensersatz

Pflegeimmobilie – Risiken – Schadensersatz

15.01.2019 Pflegeimmobilie – Kapitalanlagen: Aktuell werden auf dem Markt verschiedene Kapitalanlagen zu Pflegeimmobilien (Pflegeimmobilien) angeboten. Die häufigsten Anlageformen sind geschlossene Immobilienfonds (Anbieter sind z.B.: ILG-Gruppe, IMMAC Immobilienfonds...

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Lebensversicherung – Widerspruch – Fehlerhafte Belehrung

Lebensversicherung – Widerspruch – Fehlerhafte Belehrung

Stand: 29.05.2017 Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 07.05.2014, Az: IV ZR 76/11 Der BGH hat nach zwischenzeitlicher Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) entschieden, dass das Widerspruchsrecht...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.