AWD – NDR-Panorama-Berichterstattung mit Zeugenaussagen

9. Dezember 2011

Hinweis

Stand: 09.12.2011

Es gab bereits in der Vergangenheit Vorwürfe, dass der Finanzdienstleister AWD, der seinen Kunden zahlreiche geschlossene Fonds (wie z.B. die Falk-Immobilienfonds oder die Medienfonds IMF 1 und 2) vermittelt hatte, hierfür hohe Provisionen erhalten habe.

Wie aber nun in der Sendung Panorama am 08.12.2011 berichtet wurde, soll nach Recherchen von NDR Info und Panorama jetzt belegt werden können, dass der AWD im Zeitraum des Börsengangs im Jahr 2000 in vielen Fällen beim Vertrieb von geschlossenen Fonds sogar mehr als 15 Prozent Provisionen erhalten habe.

Zu Wort kam in diesem am 08.12.2011 in der ARD gesendeten Bericht u.a. der ehemalige Geschäftsführer der AIMS – einer Tochterfirma des AWD Konzerns – Herr Hermann J. Winkler. Dieser sagte aus: „Für mehr als 75 Prozent der Produkte wurde eine Vergütung von mehr als 15 Prozent gezahlt. Der Vertriebsvertrag zwischen AIMS und AWD sah vor, dass maximal 11 Prozent Provision von der AIMS weitergegeben wurde“. Da beide Unternehmen dem AWD-Konzern gehörten, seien die gesamten Provisionen von über 15 Prozent in die Konzernbilanz eingeflossen.

Ein weiterer Zeuge, der frühere Geschäftsführer AWD-Vertrieb, Herr Jörg Jacob, bestätigte die Angaben von Herrn Winkler.

Zwar bestreitet der AWD, Provisionen in Höhe von mehr als 15 Prozent erhalten und sich schadensersatzpflichtig gemacht zu haben.

Nach unserer Einschätzung bestehen jedoch durchaus Chancen, dass geschädigte Anleger, die seitens des AWD nicht über solche Provisionen von mehr als 15 Prozent aufgeklärt worden sind, gegenüber dem AWD ihre Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn die hohen Provisionen durch die Zeugenaussagen der Herren Winkler und Jacob belegt werden können.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 12.02.2004 (Az.: III ZR 359/02) entschieden, dass ein Anleger bei geschlossenen Fonds ungefragt über Provisionen, die 15 Prozent überschreiten, aufgeklärt werden muss. Wird hiergegen verstoßen, so stehen ihm Schadensersatzansprüche zu.

Zu beachten ist allerdings, dass die Schadensersatzansprüche hinsichtlich Kapitalanlagen, die vor dem 01.01.2002 gezeichneten wurden, zum 31.12.2011 endgültig zu verjähren drohen. Bei ab dem 01.01.2002 gezeichneten Kapitalanlagen läuft die 10-jährige Verjährungshöchstfrist taggenau auch mitten im Jahr ab.

Um dem entgegenzuwirken, müssen verjährungshemmende Schritte eingeleitet werden. Gerne erteilen wir hierzu auf Anfrage entsprechende Auskünfte.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.