Miles and More – Kreditkarte – Betrug – Wer haftet?

14. Mai 2025

Hinweis

Nach unseren Erfahrungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht nehmen die Fälle des Kreditkartenbetrugs, in denen die „Lufthansa Miles & More Credit Card“ als vituelle bzw. digitale Kreditkarte, die in der sog. „Miles & More Card-App“ digitalisiert und in eine sog. Mobile-Payment-App (Software z.B. „Apple Pay“ oder „Google Pay“) eingebunden wird, zu. Insoweit stellen sich durch Betrug geschädigten Miles and More -Kreditkarteninhaber häufig die Frage, wer ihnen in den Betrugsfällen haftet – Lufthansa Miles and More?, Mastercard?,  DKB – Deutsche Kreditbank AG?, .. ?. Hierauf gehen wir im Folgenden ein.

Lufthansa Miles & More Credit Card – Betrug – Phishing – DKB – Schadensersatz:

Lufthansa Miles and More Credit Card – Mastercard – DKB Deutsche Kreditbank – Deutsche Bank:

Zunächst ist hinsichtlich der bei den Lufthansa Miles & More Credit Card involvierten Gesellschaften zu differenzieren. Die Lufthansa Miles & More Credit Card ist eine Kreditkarte der sog. Dachmarkengesellschaft Mastercard, die in Kooperation von Miles & More mit der DKB – Deutschen Kreditbank AG – derzeit noch von der DKB emittiert wird.

Es werden verschiedene Karten – Miles & More MyFlex Credit Card, Miles & More Blue Credit Card, Miles & More Gold Credit Card – angeboten. Neben den Möglichkeiten zum kreditkartentypischen Zahlen (vgl. Kreditkarten) zeichnen sich die Lufthansa Miles and More-Kreditkarten dadurch aus, dass die Kunden sog. Meilen sammeln können, deren Höhe sich nach der Karte und dem getätigten Umsatz richten. In die Abwicklung ist die Lufthansa Miles & More Credit Card Service eingebunden, die auch im Auftrag der DKB tätig wird.

Nach Pressebrichten sollen sich die Lufthansa Group und Miles & More mit der Deutschen Bank AG und Mastercard dahingehend geeinigt haben, dass die Lufthansa Miles & More Kreditkarten zukünftig nicht mehr von der DKB, sodann dann von der Deutschen Bank AG emittiert werden.

Kreditkartenbetrug – Betrugsmaschen – Phishing – gehackte Kreditkarten – Schadsoftware – Trojaner:

Die Betrugsmaschen, die die Täter beim Kreditkartenbetrug  verfolgen sind vielfältig. So kommen zum Beispiel das sog. Skimming (Ausspähen von Kreditkartendaten), das sog. Phishing („Abfischen“ der Kreditkartendaten über gefälschte Webseiten, E-Mails, SMS) oder sog. Fake-Shops wie auch Hackerangriffe und Schadsoftware (Malware – Viren, Keylogger, Trojaner) in Betracht (vgl. hierzu Kreditkartenbetrug).

Bewertung – Erfahrungen – Miles and More Credit Card:

Auch bei der Lufthansa Miles & More Credit Card kommen verschiedene Betrugsszenarien in Betracht. Einen Schwachpunkt, den die Täter ausnutzen können, sehen wir nach unseren Erfahrungen aus unseren berabeiteten Mandaten darin, dass zur Aktivierung der Miles & More Card-App und somit zur Verknüpfung mit dem Online-Kartenkonto ein Freischaltcode per SMS versandt wird.

Rückerstattung – Schadensersatz – Wer haftet?

Wie bereits oben ausgeführt, wird die Lufthansa Miles & More Credit Card derzeit noch von der DKB – Deutsche Kreditbank AG emittiert. Diese ist als das die Kreditkarte herausgebende Unternehmen der Vertragspartner des Kreditkartenkunden.

Im Grundsatz gilt, dass dem Kreditkartenkunden bei einer von ihm nicht autorisierten Abbuchung bzw. Belastung gegen die die Kreditkarte emittierende Bank gemäß § 675u S. 2 BGB ein Anspruch auf unverzügliche Erstattung des abgebuchten bzw. belasteten Betrags zusteht.

Ob eine Bank hiergegen dann mit einem Schadensersatzanspruch gemäß § 675v BGB aufrechnen kann, ist stets eine Frage des Einzelfalls und erfordert grds. zumindest einen grob fahrlässigen Sorgfaltsverstoß des Kreditkartenkunden.
Daher versuchen die die Karten emittierenden Banken nach unseren Erfahrungen häufig den Karteninhabern eine grob fahrlässige Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstellen.

Deshalb sollten sich Kreditkarteninhaber, die Belsatungen bzw. Abbuchungen auf ihrer Kreditkartenabrechnung nicht nachvollziehen können und einen begründeten Verdacht haben, dass ihre Kreditkarte bzw. ihr Konto aufgrund eines Betruges belastet worden ist, gegen ihre die Karte emittierende Bank, die ihnen die (volle) Rückerstattung verweigert, zur Wehr setzen und ihren Fall zumindest fachanwaltlich überprüfen lassen.

Handlungsempfehlungen – Was tun bei Kreditkartenbetrug?

Falls Sie den Verdacht haben, Opfer eines Kreditkarten-Betrugs zu sein und/oder Abbuchungen auf ihrer Kreditkartenabrechnung bzw. Konto nicht nachvollziehen können, sollten Sie schnell handeln, wobei insbesondere an die folgenden Schritte zu denken ist:

  • Informieren Sie unverzüglich Ihre die Lufthansa Miles & More Credit Card herausgebende Bank – also derzeit noch die DKB und lassen Sie Ihre Karten sperren.
  • Des Weiteren sollte Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstattet werden. Dies ist in vielen Bundesländern mittlerweile auch online (Onlinewachen) möglich.
  • Zudem sollten entsprechende Beweismittel gesichert werden. Drucken Sie z.B. verdächtige E-Mails, SMS sowie Kontoauszüge/Kreditkartenabrechnungen aus und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll hinsichtlich der zeitlichen Abläufe und etwaigen bemerkten Auffälligkeiten an.
  • Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
  • Hinweisen möchten wir auch darauf, dass Sie bei der Bank wie auch im Rahmen einer Strafanzeige nur das angeben sollten, was Sie tatsächlich auch wissen. Stellen Sie keine Vermutungen an und bedenken Sie, dass die Bank Ihrerseits unbedacht gemachte Äußerungen ggfs. später gegen Sie verwenden wird.

Unser Angebot an Sie:

Wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten Sie gerne und bringen hierbei unser Fachwissen sowie unsere Erfahrungen aus zahlreichen im Online-Banking- und Kreditkarten-Betrug bereits geführten Mandanten mit ein.
Um Ihnen eine erste Orientierung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.