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Online-Coaching – Trading-Coaching – BGH-Urteil

Online-Coaching – Trading-Coaching – BGH-Urteil

Mit Urteil vom 02.10.2025 (Az.: III ZR 173/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun weitere Rechtsfragen zu Fernunterrichtsverträgen im Sinne des FernUSG und somit auch zu sog. Online-Coaching- bzw. Online-Trading-Coaching-Verträgen geklärt. Hiermit hat er an seine...

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Gamescoin – Insolvenzen

Gamescoin – Insolvenzen

Die Wirtschaftswoche hat in ihrem Artikel "Gamescoin: Krypto-Projekt mit roten Flaggen" vom 08.02.2025 kritisch hinsichtlich des "GamesCoin" sowie die treibende Kraft hinter der Entwicklung dieser Kryptowährung "Gamescoin" Herr Alex Suárez und die fragwürdigen...

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Wertpapier-Depot gehackt – Online-Banking – Schadensersatz

Wertpapier-Depot gehackt – Online-Banking – Schadensersatz

19.09.2023 Online-Banking - durch Betrug leergeräumte oder überzogene Bankkonten: Über bekannt gewordene Hackerangriffe (Hackerangriff - Deutsche Bank - Postbank - ING DiBa - Comdirect - Online-Bank - Betrug) und uns auch im Rahmen von zahlreichen Mandanten bekannt...

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen bzw. berichten über diese. Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste bzw. mit unserer Berichterstattung in unseren Artikeln keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll.

Auch bedeutet die Listenaufnahme/Berichterstattung nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.