Kategorie

Private Equity

DFH Indienfonds II – Beschlussfassung

DFH Indienfonds II – Beschlussfassung

Stand: 22.01.2013 Beteiligungsangebot 87 - DFH Indien Fonds II - Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG An der seitens der SachsenFonds GmbH und der Deutschen Fonds Holding AG initiierten "Beteiligungsangebot 87 - DFH Indien Fonds II - Immobilien...

mehr lesen
DFH Beteiligungsangebot 87 – Indienfonds II

DFH Beteiligungsangebot 87 – Indienfonds II

Stand: 17.01.2013 Die Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG wurde seitens der SachsenFonds GmbH, die zur KanAm Gruppe gehört und ihren Sitz in Haar bei München hat, sowie der Deutsche Fonds Holding AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, initiiert....

mehr lesen
DFH Indien

DFH Indien

Stand: 22.01.2013 Wie bereits angekündigt, möchten wir im Folgenden nun über unsere Erfahrungen zum DFH Indienfonds berichten: Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG Die Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG wurde seitens der SachsenFonds GmbH,...

mehr lesen

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.