Schuldverschreibungen-Anleihen

Was versteht man unter Schuldverschreibungen? Was sind Anleihen?

Bei einer Schuldverschreibung, auch Anleihe oder Rentenpapier genannt, überlässt der Anleger (Kapitalgeber) dem Aussteller der Schuldverschreibung (Kapitalnehmer bzw. Emittent) für eine gewisse Zeit einen bestimmten Geldbetrag und erhält hierfür in der Regel Zinsen. Rechtlich handelt es sich bei einer Schuldverschreibung um ein Wertpapier. Deshalb wird auch von festverzinslichen Wertpapieren gesprochen.

Emittenten können z.B. Banken und Sparkassen, Staaten oder Unternehmen sein.

Einige Schuldverschreibungen werden auch an Börsen gehandelt.

Schuldverschreibungsgesetz (SchVG):

Seit 2009 findet auf einige Schuldverschreibungen das Schuldverschreibungsgesetzt (SchVG) Anwendung. Von Bedeutung sind hier z.B. auch die Regelungen, nach denen je nach Anleihebedingungen auch ein sog. gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger (gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger) bestellt werden kann.

Welche Risiken bestehen bei Schuldverschreibungen?

Auch wenn die Schuldverschreibung bzw. Anleihe je nach Anleihebedingungen sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, ist diese grds. als riskante Kapitalanlage zu qualifizieren, da sie mit dem sog. Teil- bzw. Totalverlustrisiko behaftet ist.  Es gibt keine Einlagensicherung. Der Risikograd richtet sich vornehmlich nach der Bonität des Emittenten, der Besicherung und der Anleihebedingungen. Zu denken ist z.B. auch an das Kursänderungsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko.

Rechtliche Bewertung – Schadensersatz:

Anlegern, die nicht über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt worden sind, stehen nach Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) Ansprüche auf Schadensersatz zu.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Um Anlegern, die Schuldverschreibungen bzw. Anleihen gezeichnet haben, eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.