Crowdfunding-Crowdlending

Was versteht man unter Crowdfunding?

Unter Crowdfunding, was mit “Schwarmfinanzierung” übersetzt werden kann, wird eine Finanzierungsform verstanden, bei der in der Regel über sog. „Crowdfunding-Plattformen“ bzw. „Internet-Plattformen“ Projekte bzw. Unternehmen bzw. Kapitalanlagemodelle vorgestellt werden, die von einer Vielzahl von Anlegern (die „Crowd“) finanziert werden sollen.

Welche Arten von Crowdfunding gibt es?

Für das “Crowdfunding” gibt es zahlreiche Ausgestaltungen, wobei z.B. als Unterfall des sog. “profitorientierten Crowdfunding” („Rendite-Crowdfunding“) das sog. “financial-return crowdfunding” von Bedeutung ist, bei dem der Geldgeber für ein konkretes Projekt Geld mit der Zielsetzung eines finanziellen Gewinns vergibt. Hierzu zählen u.a. folgende Ausgestaltungen: 

  • Crowdlending:

Beim Crowdlending gewährt der Geldgeber einem Kapitalsuchenden ein Darlehen. Daher spricht man hier auch vom „kreditbasierten Crowdfunding“. Hier vermittelt z.B. eine Internetplattform den Abschluss eines i.d.R. nicht nachrangigen Darlehensvertrages zwischen einem kreditsuchenden Unternehmen/Projektinhaber (Kredit-/Darlehensnehmer) und einem Kreditinstitut (Kredit-/Darlehensgeber), wobei sodann das Kreditinstitut seine Rückzahlungsansprüche aus dem Kreditvertrag direkt oder über einem zwischengeschalteten Vertrieb über die Internetplattform an die Anleger (Geldgeber) verkauft.

Je nach Ausgestaltung wird sodann u.a. zwischen dem sog. “echten Crowdlending” oder sog. “Peer-to-Peer-Lending” und dem sog. “unechten Crowdlending” unterschieden.

  • Crowdinvesting:

Beim “Crowdinvesting” dagegen finanziert der Geldgeber ein Unternehmen oder ein Projekt zum Zwecke der Teilnahme an der durch das Projekt erreichten Wertsteigerung mit. Hierzu erhält der Anleger (Geldgeber) z.B. entweder eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts oder Anteile oder Schuldinstrumente. Häufig sind dies Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen. 

Crowdfunding-Plattformen – Internet-Plattformen:

Inzwischen gibt es zahlreiche Plattformen, wie z.B. OneCrowd, Bergfürst, Ecozins, Exporo, Finteo, GreenVesting, Seedmatch, WIWIN, Zinsbaustein, … 

Rechtliche Bewertung – Chancen – Risiken – Schadensersatz:

Da es beim Crowdfunding verschiedene Ausgestaltungen gibt, die hier nur grob im Überblick dargestellt wurden, gelten unterschiedliche gesetzliche zivil- und aufsichtsrechtliche Anforderungen. Daher können pauschale Aussagen hier nicht getroffen werden.

  • Zu beachten ist aber, dass die Risiken bei dieser Finanzierungsform nicht unerheblich sind und für die Anleger regelmäßig ein Totalverlustrisiko hinsichtlich der investierten Gelder besteht.
  • Häufig fehlt es auch an mit Gesellschaftsbeteiligungen vergleichbaren Informations- und Kontrollrechten.
  • Hinzu kommt, dass die meisten Crowdfunding-Plattformen aufgrund ihrer Ausgestaltung keiner Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bedürfen und daher dem sog. grauen Kapitalmarkt zuzuordnen sind.

Anlegern, die nicht über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der Kapitalanlage verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt worden sind, stehen nach der Rechtsprechung des BGH Ansprüche auf Schadensersatz zu. Je nach Ausgestaltung des Crowdfundings richten sich diese gegen unterschiedliche Anspruchsgegner. Hier kann ggfs. auch die sog. Internet-Dienstleistungsplattform in Betracht gezogen werden.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Um Anlegern schon aufgrund der Komplexität des ausgestalteten Crowdfunding-Modells eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.