Altersvorsorgeprodukte (zertifizierte) – Riester – Rürup
Riester-Verträge gibt es seit dem Jahr 2002. Die Basisrente – auch „Rürup-Rente“ genannt – startete im Jahr 2005. Anlass bei der jeweiligen Einführung war die Förderung der privaten Altersvorsorge.
Welche Nachteile gibt es bei Riester- und Rürup-Verträgen?
Leider hat sich herausgestellt, dass sowohl Riester- als auch Rürup-Verträge einige zum Teil erhebliche Nachteile aufweisen, wie z.B.:
- Hohe Kosten:
Riester- und Rürup-Verträge werden häufig mit hohen Abschluss-, Vertrags- und Verwaltungskosten belastet. Diese Kosten schmälern die Rendite.
Hinzu kommt, dass Renten aus Rürup-Verträgen, die ab 2040 ausgezahlt werden, voll versteuert werden müssen.
Auch Renten aus einem Riester-Vertrag müssen im Alter voll versteuert werden. Allerdings kommt ihnen eine Begünstigung durch den Altersentlastungsbetrag zugute.
- Intransparente Vertragsbedingungen:
Immer wieder stellen wir bei der Prüfung von Verträgen fest, dass diese mit Vertragsklauseln versehen sind, die nicht hinreichend transparent sind.
- So haben wir bereits vor einiger Zeit darüber berichtet, dass z.B. die Sparkasse Kaiserslautern in ihren Riester-Banksparplänen mit der Bezeichnung „S-Vorsorge-Plus“ eine Zinsanpassungsklausel für eine variable Verzinsung verwendet hat, die dem Kunden nicht hinreichend aufzeigt, anhand welcher Kriterien die Sparkasse ggf. eine Anpassung des Sparzinses vornimmt (Link zu Artikel v. 28.09.2018).
- Am 21.11.2023 hat der BGH sodann eine weitere in Altersvorsorgeverträgen vielfach verwendete Klausel – “Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet” – wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt.
- Sehr geringe Renditen:
Die Süddeutsche Zeitung hat am 24.01.2024 über einer Untersuchung zu im Herbst 2023 am Markt verfügbaren insgesamt 22 Riester- und 89 Rürup-Rentenversicherungen berichtet:
- lediglich zwei Rürup-Produkte erreichten eine Rendite von mehr als zwei Prozent, was dem Zielwert der Europäischen Zentralbank bei der durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate entspricht.
- Von den untersuchten Riester-Rentenversicherungen erreichte keine einzige diese Zahl.
Als Gründe hierfür wurden einerseits die hohen Kosten in der Ansparphase für das Altersvermögen benannt. Zum anderen rechnen Anbieter der Riester- und Rürup-Versicherungsverträge während der Rentenzeit offenbar mit ungünstigen Annahmen zur Lebenserwartung. Die Versicherten müssen daher oftmals ein sehr hohes Alter erreichen, um überhaupt ihre eingezahlten Beträge wieder zurück zu erhalten.
- Zusätzliche Nachteile bei Rürup-Verträgen:
- Geringe Flexibilität:
Kann oder will der Versicherte die Beiträge für den Vertrag z.B. bei einem finanziellen Engpass nicht mehr aufbringen, kann er den Rürup-Vertrag nur beitragsfrei stellen, nicht kündigen.
Rürup-Verträge lassen sich nicht an veränderte Einkommens- oder Lebenssituationen anpassen.
Der Vertrag ist nicht beleih- oder übertragbar. Ein verlässlicher Pfändungsschutz besteht ebenfalls nicht.
Der Sparer kann auch nicht wählen, ob er sich die angesparte Summe auf einen Schlag auszahlen lassen will. Das eingezahlte Geld wird nur in Form einer monatlichen Rente ausgeschüttet.
- Rürup-Verträge sind nicht kündbar:
Ein Rürup-Vertrag kann nicht gekündigt werden. Es ist allenfalls möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall laufen aber die Kosten für den Vertrag weiter und werden aus dem Vertragsguthaben entnommen.
- Rürup-Verträge sind grundsätzlich nicht vererbbar:
Generell ist bei Rürup-Renten keine Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen – also anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine Hinterbliebenenrente.
Fehlerhafte Aufklärung – Schadensersatz – Urteile:
Häufig müssen wir feststellen, dass Mandanten bei Abschluss ihres Altersvorsorgevertrages unzureichend oder falsch beraten worden sind.
Eine solche unzureichende Beratung liegt z.B. vor, wenn ein Versicherungsvermittler nicht prüft, ob die mit einem Rürup-Vertrag verbundenen steuerlichen Vorteile vom Kunden überhaupt sinnvoll genutzt werden können (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.09.2018).
Erläutert werden müssen auch Besonderheiten wie z.B., dass der Rürup-Vertrag nicht kündbar und grundsätzlich nicht vererbbar ist und dass auch keine Möglichkeit zur Kapitalisierung besteht (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 07.12.2021).
Kann ich einen Riester- oder Rürup-Vertrag beenden?
Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Riester- oder Rürup-Vertrages unzufrieden sind, wenn Ihr Vertrag mit hohen Kosten verbunden ist oder wenn Sie das in einem solchen Vertrag bereits einbezahlte Geld anderweitig verwenden wollen, dann bietet sich ein Ausstieg aus dem laufenden Vertrag an. Hierfür kommen grundsätzlich verschiedene rechtliche Wege in Betracht, die allerdings unbedingt im Einzelfall geprüft werden müssen.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Da bei der Beurteilung eines Altersvorsorgevertrages immer die individuelle Beratungssituation, die konkreten Vertragsbedingungen, aber auch die rechtlichen Möglichkeiten z.B. eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem Vertrag zu prüfen sind, ist eine individuelle Bewertung im Einzelfall unerlässlich.
Um Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!
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Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.