Kanzlei
Wer wir sind
Ihre Kanzlei für Kapitalanlegerschutz, Bankenhaftung und Wirtschaftsrecht
Erfahrung und Know-how besteht hier seit 2001, wobei Herr Rechtsanwalt Christian Thum und Herr Rechtsanwalt Strauß schon seit 2005 erfolgreich zusammen arbeiten und z.B. beim Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende den Verbraucherschutz fortentwickelnde Urteile für ihre Mandanten miterstritten haben.
Des Weiteren haben sie über die Jahre hinweg wichtige Netzwerke u.a. zu Gutachtern, Detekteien, Medien, Steuerberatern und anderen Rechtsanwälten geknüpft, von denen ihre Mandanten profitieren.
Beide Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir nehmen uns Zeit für Sie und gehen auf Ihre persönliche Situation ein.
Wir beraten Sie und prüfen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Rückabwicklung, Abwehr von Forderungen und Rückforderungen, etc. Von Anfang an sind wir persönlich für Sie da. Im Unterschied zu anonymen Großkanzleien ist uns eine individuelle Betreuung unserer Mandanten besonders wichtig. Selbstverständlich behalten wir dabei auch Ihre Kosten im Blick.
Im Regelfall lernen Sie uns und unsere Arbeit im Rahmen einer Erstberatung kennen, mit der wir Ihnen zu einem festen Pauschalbetrag eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ein etwaiges weiteres Vorgehen mit einer Kostenübersicht geben. Danach entscheiden Sie, ob Sie uns weiter mandatieren möchten.
Wir beraten, unterstützen und schützen Sie. Unabhängig und ganz persönlich.
Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten und die Kosten, die auf Sie zukommen können. Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Gute Gründe für eine Zusammenarbeit
Warum Rechtsanwälte Thum & Strauß?
Klare Kanzlei-Ausrichtung
Wir konzentrieren uns auf das Bank- und Kapitalanlagerecht und hierbei insbesondere auch auf das Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Wirtschaftsrecht. Entsprechend umfassend sind unsere Fachkenntnisse.
Erstberatung
Zunächst lernen Sie uns und unsere Arbeit im Regelfall im Rahmen einer Erstberatung kennen. Unabhängig davon, ob Sie sich für ein weiterführendes Mandat entscheiden, bekommen Sie mit unserer fundierten Erstbewertung eine reelle Entscheidungsgrundlage für Ihr weiteres Vorgehen. Hier lesen Sie mehr zu unserer Erstberatung.
Starke Interessenvertretung
Wo sinnvoll, bündeln wir die Interessen geschädigter Anleger und verstärken so die Verhandlungsposition unserer Mandanten.
Erfolge
Auch gegen vermeintlich übermächtige Gegner konnten die Rechte der Anleger wiederholt durchgesetzt werden. Lesen Sie mehr zu unseren Erfolgen.
Ein erprobtes Team
Erfahrung und Know-how bestehen seit 2001. Seit 2005 arbeiten wir erfolgreich zusammen. Davon profitieren auch Sie als unser Mandant.
Anlegerschutz – Keine Interessenkollisionen
Im Bereich des Kapitalanlage- und Bankrechts sind wir ausschließlich auf Anlegerseite tätig. Hier vertreten wir Privatanleger, Bankkunden, Unternehmen und Kommunen in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts – und dies bundesweit.
Die verschiedensten Situationen und Bedürfnisse geschädigter Anleger sind uns daher bewusst und vertraut. Eine Vertretung der Gegenseite kommt für uns nicht in Frage. Zu potentiellen Interessenkollisionen kann es daher bei uns nicht kommen.
Kostentransparenz und Kostenbewusstsein
Bereits mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine Kostenübersicht. Im Mandat suchen wir dann stets nach pragmatischen Lösungen, die unnötige Kosten vermeiden. Oftmals konnten wir im Interesse unserer Mandanten schon außergerichtliche Vergleiche finden und so langwierige Rechtsstreite mit entsprechenden Kostenrisiken vermeiden.
Individuelle Betreuung unserer Mandanten:
Bei uns sind Sie nicht in einer anonymen Großkanzlei. Wir nehmen uns Zeit für Sie und gehen auf Ihre persönliche Situation ein. Ihr Ansprechpartner ist von Anfang an mit Ihrem Fall vertraut.
So arbeiten wir
Unsere Philosophie
Wir sind keine anonyme Großkanzlei. Vielmehr steht bei uns die individuelle Betreuung unserer Mandanten im Vordergrund.
Unsere Erfolge beruhen auf unserer langjährigen Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht und den hiermit verbundenen Bereichen im Gesellschafts-, Insolvenz-, Versicherungs- und Wirtschaftsrecht sowie auf pragmatischen und kreativen Denkansätzen, die wir auch in gemeinsamen Diskussionen entwickeln.
Wir scheuen uns auch nicht vor namhaften Gegnern. Der Finanzlobby begegnen wir mit einem über die Jahre entwickelten Netzwerk aus Steuerberatern, Finanzgutachtern und Wirtschaftsdetekteien. Außerdem stehen wir mit ebenfalls ausschließlich für den Anlegerschutz agierenden namhaften Anwaltskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet in ständigem Austausch. Letztlich profitieren unsere Mandanten von Zugriffsmöglichkeiten in nicht allgemein zugängliche Datenbanken.
Somit verfügen wir über die notwendigen Kontakte, um zu Rechercheergebnissen zu gelangen, die für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung – gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht – unerlässlich sind.
Falls möglich, streben wir in gleich gelagerten Fällen auch eine Bündelung der Interessen unserer Mandanten an. Dabei verlieren wir aber nicht den Einzelfall aus den Augen.
Wir analysieren das Problem unserer Mandanten, wobei es uns auf eine ganzheitliche Problemlösung ankommt. So bringt z. B. eine gescheiterte Kapitalanlage oftmals auch steuerliche Probleme mit sich; weshalb wir dann – sofern notwendig – auch spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht, die unser Vertrauen genießen, hinzuziehen.
Besonders wichtig ist uns auch unsere allseitige Unabhängigkeit. Deshalb vertreten wir bundesweit nur die Interessen von geschädigten Anlegern, also Privatanlegern auf dem geregelten und ungeregelten sog. grauen Kapitalmarkt, Bankkunden, mittelständischen Unternehmen, Kommunen und Behörden sowie Versicherungskunden. Eine Vertretung von Banken und Finanzinitiatoren kommt für uns nicht in Frage.
Wir fühlen uns dem Verbraucherschutz verpflichtet. Neben Publikationen in der Fachpresse halten wir Referate zu Verbraucherthemen. Weiter versuchen wir, die Öffentlichkeit durch unsere Medienpräsenz hinsichtlich Themen des Verbraucherschutzes zu sensibilisieren. Für den Verbraucherschutz und unsere Mandanten konnten wir bereits bedeutsame Erfolge erzielen. So haben wir z. B. beim Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende den Verbraucherschutz fortentwickelte Urteile miterstritten, die bereits Rechtsgeschichte geschrieben haben.
Auf unserem Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsrechts steht das Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Insolvenzrecht im Hinblick auf Abwehransprüche gegen Insolvenzverwalter im Fokus. Diesbezüglich beraten wir Privatpersonen und Firmen.
Unser letztliches Ziel ist die Lösung der Probleme all unserer Mandanten durch eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit.
Über Uns
Ihr Anwalts-Team
Rechtsanwalt Christian Thum
Juristischer Werdegang
1992 – 1998 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes |
1999 – 2001 | Referendariat beim Saarländischen Oberlandesgericht Hier bereits Ausrichtung auf die Verfolgung von Anlegerinteressen auf dem Gebiet des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts” |
seit 2001 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2001 – 2011 | Rechtsanwalt in einer laut WirtschaftsWoche der 20 Topkanzleien für Anlegerrecht |
2011 | Gründung der jetzigen Kanzlei Thum & Strauß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
seit 01/2019 | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Regelmäßige Fortbildungen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DVA)
- Saarländischer Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
Publikationen
Referate
- Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen, 22.05.2014, Hamburg:
(Zugleich als Fortbildungsveranstaltung für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht)
„Wen schützen die sog. Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft?
Eine Betrachtung bei atypisch stillen Beteiligungsmodellen und geschlossenen Fonds unter Einbeziehung der aktuellen BGH-Rechtsprechung“ - Stuhlmüller & Partner-Seminare, 23.10.2013, Gerlingen b. Stuttgart:
„Investition ohne Zukunft – Was tun, wenn sich die Kapitalanlage als Reinfall erweist?“
Publikationen
- Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Zeitschrift für Wirtschafts- und Verbraucherrecht, Nomos-Verlag, 2014, Heft 11, S. 413 ff:
„Wen schützen die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft?
Eine Betrachtung zum durch Täuschung veranlassten Beitritt von Kapitalanlegern zu geschlossenen Fonds und atypisch stillen Beteiligungsmodellen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des BGH“ - facts, Ausgabe 2008:
„Atypisch stille Beteiligungen an sog. Leasinggesellschaften“ - facts, Ausgabe 2006:
„Die Göttinger Gruppe und die Insolvenzfrage“ - facts, Ausgabe 2005:
„Am Ziel? Anmerkung zu den mit unseren Mandanten erstrittenen Urteilen des Bundesgerichtshofs gegen die Göttinger Gruppe“ - Finanzwelt, Ausgabe 06/2005:
„Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist in Kraft getreten – KapMuG soll die Prozessflut bändigen“ - facts, Ausgabe 2004:
„Vorsicht Verjährung!“ - facts, Ausgabe 2004:
„Göttinger Gruppe – Dilemma der geschädigten Anleger“ - kapital markt-intern, Spezial zur Ausgabe 37/2004:
„BGH stärkt Rechtsposition der Gesellschafter atypisch stiller Beteiligungsmodelle“ - Fachzeitschrift Verbraucher und Recht (VuR), Luchterhandverlag, 2003, S. 49 ff:
„Die Sittenwidrigkeit des Beitritts zu ‚atypisch stillen Beteiligungsmodellen’ und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen“ - facts, Ausgabe 2002:
„Unerklärliches aus Braunschweig und Göttingen – Warum entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sowie das Amtsgericht und Landgericht Göttingen entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Lasten der Anleger“
Medienpräsenz
ARD Das Erste – Plusminus
Sendung vom 11.04.2018
„Wohnungsgenossenschaften und fragwürdige Anbieter“
SR 3, Saarländischer Rundfunk
20.10.2017
Interview zum Thema Alphapool AG
SR Saarländischer Rundfunk – Fernsehen, aktueller bericht
Sendung vom 20.10.2017
Interview zum Thema Alphapool AG
SR 3, Saarländischer Rundfunk
Sendung Region am Mittag vom 23.05.2016
Interview zum Thema Alphapool AG
Die Welt Online
Sendung vom 03.01.2011
„Lukrative Verflechtung – Neue Kritik an Immobiliengeschäften der Apobank“
FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
Ausgabe 24. August 2010
„Teure Gebühren am Geldautomaten“
„… Einen ganz anderen Weg sieht Christian Thum …. Er setzt auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), genauer: auf dessen Paragrafen 138. Der verbietet sittenwidrige Geschäfte. …“
Das Erste – Plusminus
Sendung vom 26.05.2009
„TÜV-Siegel garantiert nicht Sicherheit“
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
Ausgabe 27. September 2008
„Das ganze Leben ist ein Spielkasino“
„… Rechtsanwalt Christian Thum … . Das Spektrum seiner Klienten reiche von der Putzfrau bis zum Chefarzt. Und so Thum, deren Ahnungslosigkeit in Finanzgeschäften korrespondiere sehr oft mit der Ahnungslosigkeit ihrer Finanzberater. …“
Cash. DAS KAPITALANLAGE-Magazin
Ausgabe Juli/August 2007
„Wirbel um die Göttinger Gruppe – Alles rennet, rettet, flüchtet ..“
„… Mit denen, die wir belangt haben, konnten wir uns aber zumindest auf einen Vergleich einigen, berichtet Christian Thum …“
FINANZWELT und FINANZWELT online
Ausgabe 04/2007
„Göttinger Gruppe – Das Finale immer noch spannend“
„… Auf die praktische Konsequenz weist der eine Reihe GG-Anleger betreuende Anwalt Christian Thum .. hin: Etwaige Ansprüche der Anleger sind beim jeweiligen Insolvenzverwalter anzumelden, nicht etwa beim Gericht. Damit werden sich Thum zufolge allerdings wohl beide Verwalter befassen müssen, da beide jetzt in die Insolvenz gegangenen Gesellschaften ins Geschäft mit den Anlegern eingebunden waren.“
FINANZWELT online
„Göttinger Gruppe – Der Justizskandal hinter der Pleite“
„… Hier hat der Rechtstaat versagt, meint denn auch der Anwalt Christian Thum, der eine Reihe von Anlegern der Göttinger Gruppe vertritt.“
FOCUS
Ausgabe 6.August 2007
„ANLEGERFALLE – Horror-Post vom Fiskus“
„… Nach Ansicht des auf die Firma spezialisierten Anwalts Christian Thum .. hilft den Anlegern die von den Behörden geforderte Gewinnerzielungsabsicht bei dieser atypisch stillen Beteiligung.“
SWR
Sendung vom 10.07.2007
Landesschau Baden-Württemberg
„Experte im Studio ist Christian Thum“
ARD – Das Erste
Sendetermin 24.04.2006
„Rollt der Ball, rollt der Rubel – Fußball – das Geschäft“
Interview im Film des Filmemachers und Wirtschaftsjournalisten Günter Ederer
FINANZWELT
Ausgabe 06.2005
„Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) ist in Kraft getreten – KapMuG soll die Prozessflut bändigen“
Handelsblatt
Ausgabe 1.9.2005
„Anleger klagen zu Tausenden gegen die Göttinger Gruppe“
„Christian Thum .. geht davon aus, dass seit Beginn der 90er-Jahre allein 130.000 Verträge mit Raten-Auszahlung geschlossen wurden.
… Anwalt Thum hat immerhin die Erfahrung gemacht, dass sich die GG heute eher als früher auf Vergleiche einlässt, wenn auch nicht freiwillig.“
Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report
Ausgabe 25.03.2005
„BGH HILFT GG-ANLEGERN“
„… Die Urteile helfen nicht nur den betroffenen Gruppen von Anlegern weiter, sondern dürften auch die Situation der Göttinger Gruppe weiter verschärfen, urteilt der an den Verfahren beteiligte Anwalt Christian Thum …“
FOCUS
Ausgabe 26. März 2005
„Göttinger Gruppe: BGH stützt Anleger“
„Es bleibt allerdings fraglich, ob bei der Göttinger Gruppe für alle Anleger noch Schadensersatz zu holen ist, erklärt Rechtsanwalt Christian Thum …“
Handelsblatt
Ausgabe 23.3.2005
„Göttinger sieht BGH-Urteil gelassen“
„… Christian Thum …, der in zwei der BGH-verfahren Anleger vertrat, schätzt, dass die seit Beginn der 90er-Jahre tätige GG über die Jahre hinweg rund 130.000 Verträge mit Anlegern geschlossen hat. … Thum geht davon aus, dass auch viele vor 1998 geschlossenen Verträge betroffen sind, weil das Beteiligungsmodell im Abstand von drei bis vier Jahren den Abschluss von Folgeverträgen vorsieht.“
Ausgabe 12.11.2004
„Rechtsschutz für Stille Gesellschafter“
„Der Anwalt Christian Thum … hat ein Urteil des Landgericht Wiesbaden gegen die DBV-Winterthur Rechtsschutzversicherung (Az. 5 O 133/04 – noch nicht rechtskräftig) erstritten, welches klarstellt, dass im Rahmen von Beteiligungsmodellen die steuerlich relevante Einstufung von Anlegern als Mitunternehmer im Hinblick auf die üblichen .. von Rechtsschutzversicherungen keine Bedeutung hat. …“
kapital-markt intern Special
Ausgabe 09.09.2004
„BGH stärkt Rechtsposition der Gesellschafter atypisch stiller Beteiligungsmodelle“
kapital-markt intern
Ausgabe 36/2004
„BGH stärkt Anlegerschutz bei ‚fehlerhafter Gesellschaft“
„… RA Christian Thum …, prophezeit gegenüber ‚k-mi‘, daß ‚die Gerichte in Göttingen und Braunschweig, die im Einklang mit der Göttinger Gruppe bislang die Anwendbarkeit der ‚fehlerhaften Gesellschaft‘ zum Schutz der Gesellschaft und zu Lasten der getäuschten Anleger für anwendbar hielten, sich nun dem BGH anschließen könnten.“
Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report
Ausgabe 17.10.2003
„Göttinger Gruppe – Agio zurück an Anleger“
„… Christian Thum … hat ein weiteres Urteil gegen die Göttinger Gruppe (GG) erstritten. Nach dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes Braunschweig muss die Göttinger Gruppe den Anlegern auch das so genannte Aufgeld (Agio) in Höhe von fünf Prozent plus Zinsen zurückerstatten, wenn diese nach fehlerhafter Beratung ihre Einlagen kündigen. …“
Handelsblatt
Ausgabe 14.10.2003
„Göttinger Gruppe muss Aufgeld zurückerstatten“
„… Christian Thum …, der das Urteil erwirkte, kritisiert, dass das Gericht dem Anleger die Rückzahlung aller geleisteten Einlagen verwehrt. …Rechtsanwalt Thum will seinen Mandaten empfehlen, gegen das jetzige Teilurteil Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.“
Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum – DFI Report
Ausgabe 25.07.2003
„Nicht ausreichend sittenwidrig?“
„Mit einem weiteren von Anwalt Christian Thum (…) erstrittenen Urteil (Aktenzeichen 3 U 142/02) hat das Oberlandesgericht Braunschweig seine Ansicht zur Göttinger Gruppe (GG) und deren Vertriebsmethoden untermauert (siehe Nr. 29/03). Die Risikohonweise auf dem Zeichnungsschein seien nicht ausreichend … .“
Deutsches Finanzdienstleistungs Informationszentrum – DFI Report
Ausgabe 18.07.2003
„Göttinger unterliegt vor OLG Braunschweig“
„… Es war daher die Pflicht der Beklagten und ihres Vermittlers, dem Kläger ein zutreffendes Bild von den Risiken der Beteiligung zu vermitteln. Dieser Verpflichtung ist der Vermittler nicht nachgekommen. Erstritten wurde das Urteil vom Anwalt Christian Thum … .“
Handelsblatt
Ausgabe 10.4.2003
„Oberlandesgericht öffnet Anlegern Tor zum Ausstieg“
„… In einem von Rechtsanwalt Christian Thum … erstrittenen Urteil stellt das Gericht fest, daß die außerordentliche Kündigung der GG-Sparpläne durch einen Anleger wegen Fehlberatung berechtigt war. Der Finanzdienstleister müsse sich das verschulden seines Vermittlers zurechnen lassen, heißt es in der Begründung des rechtskräftigen Urteils. …“
DIE RHEINPFALZ
Ausgabe 15. März 2003
„Polizisten lassen sich eine Million Mark auszahlen“
„LKA stellt im Betrugsfall CTS ‚Auffälligkeiten‘ fest: … Christian Thum, Anwalt für Kapitalanlagerecht und Verbraucherschutzrecht … sieht durchaus Anhaltspunkte, dass sich Polizeibeamte strafbar gemacht haben könnten. …“
Rechtsanwalt Michael Strauß
Berufsausbildung
1990 – 1992 | Ausbildung zum Bankkaufmann; Erwerb der Zusatzqualifikation „Finanzassistent“ |
Juristischer Werdegang
1992 – 1994 | Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken |
1994 – 1998 | Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen |
1999 – 2001 | Rechtsreferendariat am Landgericht Heilbronn |
2001 | Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart |
2001 – 2005 | Tätigkeit bei einer alteingesessenen Anwaltskanzlei in Bietigheim-Bissingen als Rechtsanwalt (überwiegend Vertragsrecht, Verbraucherschutzrecht) |
2005 – 2011 | Tätigkeit bei einer der laut „WirtschaftsWoche“ 20 Topkanzleien für Anlegerrecht |
2011 | Gründung der jetzigen Kanzlei Thum & Strauß Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
seit 22.10.2013 | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
Regelmäßige Fortbildungen
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DVA)
- Saarländischer Anwaltsverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
- Verein für Verbraucherrechte e.V.
Publikationen
- Finanzwelt 02/2010 (Interview):
„Offene Immobilienfonds – Die Krise wird zum Normalzustand“ - Finanzwelt 02/2010 (Interview):
„Kickbacks oder: Banker sind manchmal sehr vergesslich“ - Finanzwelt 02/2009 (Interview):
„Offene Immobilienfonds – Die BAFin auf Abwegen?“ - Facts, Jahresausgabe 2008 (Aufsatz):
„Atypisch stille Beteiligungen an sog. Leasinggesellschaften“ - Facts, Jahresausgabe 2006 (Aufsatz):
„Drei Juristen – fünf Meinungen oder: Warum ist die Rechtsprechung bei den Landes- und Oberlandesgerichten zur Rückabwicklung von fremdfinanzierten Immobilienfonds so uneinheitlich?“
Medienpräsenz
Saarländischer Rundfunk
„Hyperfund und der große Traum vom Geld“ und „Pfälzer Bürgermeister wirbt für ein dubioses Anlagemodell“
Sendungen vom 23.11.2021 und 28.11.2021
Interview zum Thema dubiose Anlagemodelle – „HyperFund“
Saarländischer Rundfunk
bonus – das Service- und Verbrauchermagazin im SR Fernsehen
Sendung vom 12.04.2016
Interview zum Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehen
Finanzwelt
Ausgabe 02/2010
„Kickbacks oder: Banker sind manchmal sehr vergesslich“
Finanzwelt
Ausgabe 02/2010
„Offene Immobilienfonds – Die Krise wird zum Normalzustand“
Finanzwelt
Ausgabe 02/2009
„Offene Immobilienfonds – Die BAFin auf Abwegen?“
Facts
Jahresausgabe 2008
„Atypisch stille Beteiligungen an sog. Leasinggesellschaften“
MDR Leipzig: „Ein Fall für Escher“
Sendung vom 04.10.2007
Experte im Studio zum Thema Fehlerhafte Beratung bezüglich Fördermitteln zur Eigenheimfinanzierung (hier: Eigenheimzulage) am Beispiel eines konkreten Falles (Live-Ausstrahlung)
Facts
Jahresausgabe 2006
„Drei Juristen – fünf Meinungen oder: Warum ist die Rechtsprechung bei den Landes- und Oberlandesgerichten zur Rückabwicklung von fremdfinanzierten Immobilienfonds so uneinheitlich?“
Abendschau Südwestrundfunk
Sendung vom 25.10.2005
Interview zum Urteil des EuGH in Luxemburg vom selbigen Tage bezüglich Haustürwiderrufsrecht bei kreditfinanziertem Erwerb vom Immobilien bzw. Immobilienfonds (MAZ)
Erfolge
Die Rechte der Anleger konnten auch gegen vermeintlich übermächtige Gegner durchgesetzt werden.
Dass sich der Einsatz für den Verbraucherschutz lohnt, zeigen dieseitens der Rechtsanwälte Thum und Strauß in der obergerichtlichen Rechtsprechung miterstrittenen Urteile, die die Rechtsprechungsentwicklung im Bank- und Kapitalmarktrecht mitgeprägt haben.
Hinzu kommen zahlreiche außergerichtliche oder gerichtliche Vergleiche, mit denen wir die Interessen unserer Mandanten durchsetzen konnten.Da diese Vergleiche jedoch regelmäßig sog. Stillschweigensklauseln enthalten, können wir über diese Erfolge hier nicht berichten.
Die im Folgenden aufgelisteten Urteile sind als Überblick der aus unserer Sicht besonders bedeutsamen Urteile und somit nicht abschließend zu verstehen: