HT-Twinfonds – Insolvenz „HS Bizet“ – 09.11.2016

Hinweis

Stand: 30.11.2016

HT-Twinfonds:

Bei dem seitens der Hansa Treuhand-Gruppe aufgelegten sog. „HT-Twinfonds“ konnten sich Anleger mittelbar über die AGR Treuhandgesellschaft „HT Twinfonds“ mbH oder unmittelbar als Kommanditisten an zwei sog. Ein-Schiffs-Gesellschaften, der Schiffahrtsgesellschaft „HS Bach“ mbH & Co. KG und der Schiffahrtsgesellschaft „HS Bizet“ mbH & Co. KG beteiligen.

Insolvenz „HS-Bach“ – 47 IN 87/16:

Über das Vermögen der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bach“ mbH & Co, KG wurde bereits mit Beschluss des AG Lüneburg vom 02.08.2016 (Az.: 47 IN 87/16) das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenz „HS-Bizet“ – 46 IN 41/16:

Aktuell wurde nun mit Beschluss des AG Lüneburg vom 09.11.2016 (Az.: 46 IN 41/16) über das Vermögen der anderen Schiffahrtsgesellschaft, der Schiffahrts-Gesellschaft „HS Bizet“ mbH & Co. KG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Dr. Tjark, Reimer Rechtsanwälte Hamburg als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Hilfestellung für geschädigte Anleger – Rechtliche Möglichkeiten – Erstberatung:

Ungeachtet der Insolvenzverfahren stehen den getäuschten Anlegern ggfs. gegenüber dem Berater/Vermittler und den Gründungsgesellschaften Schadensersatzansprüche und somit rechtliche Möglichkeiten zu, um sich schadlos zu halten.
Dabei sollten geschädigte Anleger auch aus Verjährungsgesichtspunkten nicht weiter zuwarten und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.

Zur Orientierung bieten wir Ihnen hierzu eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.