Die Wirtschaftswoche hat in ihrem Artikel „Gamescoin: Krypto-Projekt mit roten Flaggen“ vom 08.02.2025 kritisch hinsichtlich des „GamesCoin“ sowie die treibende Kraft hinter der Entwicklung dieser Kryptowährung „Gamescoin“ Herr Alex Suárez und die fragwürdigen Verriebsmethoden berichtet. Jetzt wurde bekannt, dass das Amtgericht Charlottenburg bereits am 07.02.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaften „YOURE Games GmbH“ und „YOURE Familiy GmbH“ eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hat.
GamesCoin – Youre Games – Youre Family – Insolvenzen:
GamesCoin:
Laut den Entwicklern bestehe die Idee hinter dem „GamesCoin“ darin „die Blockchain mit der Gaming-Branche zu verbinden“. „Von facettenreichen NFT-Marktplätzen für digitale Assets bis hin zur Ermöglichung von Cross-Game-Funktionalitäten“ biete „GamesCoin eine sichere, konforme und leicht zugängliche Plattform für Spieler und Partner“. „Mit modernster kryptographischer Technologie“ sorge „GamesCoin für sichere Transaktionen in einem lebendigen Ökosystem, das Spieler, Entwickler und Content-Ersteller“ verbinde. Der „Visionär“ hinter „GamesCoin“ ist ein Herr Alex Suárez.
Wirtschaftswoche – „Gamescoin: Krypto-Projekt mit roten Flaggen“:
Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche (WiWo) „Gamescoin: Krypto-Projekt mit roten Flaggen“ vom 08.02.2025 verbleiben aber erhebliche Zweifel bzgl. des Krypto-Projekts Gamescoin:
- Gamescoin habe von seinem „Hoch im Oktober 2024 rund 70 Prozent verloren“.
- „Die großen Versprechen, mit denen seine Initiatoren über Jahre hinweg Gaming-Fans und Krypro-Freunde geködert haben, sind möglicherweise nicht viel mehr als heiße Luft.“
- Youre-Chef Alex Suárez, der mit vollem Namen Alejandro Manuel Suárez Cronauer heißt, sei die treibende Kraft hinter der Entwicklung der Kryptowährung. Er habe „Spiele in Aussicht gestellt, die den Erfolg der Gamer-Devise überhaupt erst ins Rollen bringen sollen.“ … „Das ständige Vertrösten“ mache „selbst Fans des Projekts allmählich nervös.“
Weiter wirft der Artikel des Wirtschaftswoche Fragen hinsichtlich des als sog. „Multi-Level-Marketing“ (MLM) ausgestalteten Vertriebs auf.
Ein Fazit lautet: „Dubioses Beteiligte, vollmundige Claims, fragwürdige Vertriebsmethoden: Beim Projekt Gamescoin häufen sich die Warnsignale.“
Insolvenz – Youre Games GmbH – Youre Family GmbH:
Diese Einschätzung der Wirtschaftswoche wird durch die jetzt bekannt gewordenenen Insolvenzen der involvierten „YOURE Games GmbH“, Berlin und der „Youre Family GmbH“, Berlin, deren Geschäftsführer jeweils Herr Alejandro Manuel Suárez Cronauer ist, unterstrichen.
- Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 07.02.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der YOURE Games GmbH eröffnet (Az.: 3602 IN 961/25).
- Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 07.02.2025 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der YOURE Family GmbH eröffnet (Az.: 3602 IN 959/25).
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Grauer:
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde jeweils Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer bestellt.
Bewertung – Schadensersatz – Erfahrungen:
- Hinsichtlich Forderungsanmeldungen in den Insolvenzverfahren bzgl. der „YOURE Games GmbH“ und „YOURE Family GmbH“ bleibt zunächst die weitere Tätigkeit des Insolvenzverwalters und sodann abzuwarten, ob das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht jeweils Regel-Insolvenzverfahren eröffnet.
- Ungeachtet dessen stellen sich schon jetzt erhebliche Fragen hinsichtlich der Plausibilität des „GamesCoin“-Projekts, die in Schadensersatzansprüche der Anleger/Gamer münden können.
- Zu denken ist nach unseren Erfahrungen stets an Schadenersatzansprüche gegen die Emittentin wie auch gegen deren Verantwortliche Personen oder Emissions-/Vertriebshelfer und zwar insbesondere auch dann, wenn es um eine fehlerhafte Risikoaufklärung oder um strafrechtliche relevante Sachverhalte geht.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Neben der Vorbereitung einer Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren sind daher schon jetzt Schadenersatzmöglichkeiten zu prüfen. Eine Einzelfallbewertung ist hier unerläßlich.
Um Anlegern hier eine Orientiertung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise und insbesondere auch eine spätere Forderunganmeldung erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
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