FWU Life – Liquidator Yann Baden

6. Februar 2025

Hinweis

Nach unserem letzten Bericht vom 03.02.2025 zur „FWU Life“ bzgl. der Entscheidung des Bezirskgerichts Luxemburg vom 31.01.2025 zur Auflösung und Liquidierung (Insolvenz) der „FWU Life Inszurance Lux S.A.“ (FWU Life – Liquidation – Bezirksgericht Luxemburg) sind inzwischen nicht nur der Liquidator (liquidateur) Herr Maître Yann Baden (Baden & Baden, Gonderange, Luxembourg), sondern nach Berichten der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA (Commissariat Aux Assurances) auch schon weitere Informationen zum Insolvenzverfahren (liquidation judicaire) und zur Forderungsanmeldung (déclaration de créance) bekannt geworden. Hierauf gehen wir im Folgenden ein.

Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. – Liquidator Yann Baden – Forderungsanmeldung:

Liquidator Yann Baden:

Das Bezirksgericht Luxemburg -Tribunal d’arrondissement de Luxembourg – hat Herrn Rechtsanwalt Maître Yann Baden  – Baden & Baden, Gonderange, Luxembourg – zum „liquidateur“ ernannt. Die Stellung des Liquidators Maître Yann Baden ist mit der eines Insolvenzverwalters nach deutschem Insolvenzrecht vergleichbar, wenngleich hier auch Besonderheiten des luxemburgischen Rechts zu beachten sind.

Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A.:

  • Zwar bestimmen sich die Ansprüche der Versicherungsnehmer der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ nach deutschem Recht, da dieses in den – uns aus zahlreichen Prüfungen bekannten – Versicherungsverträgen vereinbart wurde.
  • Da aber das Insolvenzverfahren in Luxemburg geführt wird, bestimmen sich dessen Regelungen nach luxemburgischen Recht. Maßgebend sind hier nach dem Urteil (jugement) des Beziksgerichts Luxemburg vom 31.01.2025 das „LOI DU 7 DECEMBRE 2015 SUR LE SECTEUR DES ASSURANCES“ (LSA) unter Rückgrif auf diverse Regelungen des „Code de commerce“ (faillite).

Forderungsanmeldung (déclaration de créance) – Frist – CAA:

  • Aufgabe des Liquidators Yann Baden ist es nun zunächst, die in Betracht kommenden Gläubiger der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ über die Insolvenz und die genauen Modalitäten zu informieren. Hierzu soll er sich – nach einer Mitteilung des CAA (Commissariat Aux Assurances) vom 05.02.2025 – innerhalb von sechs Monaten mit den Versicherungsnehmern der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ in Verbindung setzen und diese über die Forderungsanmeldung im Sinne von Art. 252 LSA informieren. Weiter wird bereits mitgeteilt, dass die Forderungen bis zum 31.01.2028 angemeldet sein müssen.
  • Nach den Auskünften des CAA vom 05.02.2025 ist es zudem als positiv zu bewerten, dass die Insolvenz der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ „keinesfalls den vollständigen Verlust der Ersparnisse“ bedeute, sodass mit einer entsprechenden Auszahlung nach einer Forderungsanmeldung gerechnet werden kann.

Bewertung – Erfahrungen:

  • Auch wenn die Schreiben des Liquidators (Insolvenzverwalters) Yann Baden hinsichtlich der Forderungsanmeldungen abzuwarten sind, ist zu beachten, dass im Hinblick auf die Forderungsanmeldung (déclaration de créance) an verschiedene Anspruchsgrundlagen zu denken ist.
  • Denn ggfs. kommen – nach unseren bisher schon zu zahlreichen Versicherungsverträgen der der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ für unsere Mandanten durchgeführten Bewertungen – neben vertraglichen Anspruchsgrundlagen auch Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche nach einem Rücktritt oder Widerspruch in Betracht. Ob deren Voraussetzungen gegeben sind, gilt es schon jetzt im Hinblick auf eine dann später vorzunehmende Forderungsanmeldung, bei der wir unseren Mandanten behilflich sein werden, zu prüfen.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche (FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz) unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an. Weiter gilt es mit der Prüfung schon eine Forderungsanmeldung vorzubereiten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Michael Strauß

Herr Michael Strauß beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei auch mit dem Versicherungsrecht vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.“

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Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.