Die „FWU Life Insurance Lux S.A.“ war zuletzt mehrfach Gegenstand unserer Berichterstattung. Nachdem wir am 23.01.2025 darüber berichtet hatten, dass nach Mitteilung der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA (Commissariat Aux Assurances) der Sanierungsplan gescheitetert ist und daher beim Bezirksgericht Luxemburg Antrag auf Liquidierung gestellt wurde (FWU Life -Sanierungsplan gescheitert – Antrag auf Liquidierung), ist eine diesbzgl. Gerichtsentscheidung des Betirksgerichts Luxemburg am 31.01.2025 ergangen. Hierauf gehen wir im Folgenden bereits ein und werden hierüber in Kürze noch weiter berichten.
Auflösung der FWU Life Insurance Lux S.A. – Beschluss des Bezirksgerichts Luxemburg – Insolvenz – Forderungsanmeldung:
Jugement des Bezirksgerichts Luxemburg vom 31.01.2025:
Mit Gerichtsentscheidung – Jugement – vom 31. Januar 2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg -Tribunal d’arrondissement de Luxembourg – die Auflösung und Liquidation der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ angeordnet. Dieser Beschluss wurde der luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat Aux Assurances (CAA) nach deren Mitteilung am 31.01.2025 zugestellt.
Auflösung und Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A.:
Demzufolge hat das Bezirksgericht Luxemburg den Antrag des CAA auf Liquidierung für begründet erachtet und die Auflösung und die Liquidation der Versicherungsgesellschaft – „FWU Life Insurance Lux S.A.“ – angeordnet.
Folge des Liquidationsbeschlusses – Liquidator:
Das Bezirksgericht Luxemburg wird einen gerichtlichen Liquidator bestellen und die Liquidationsmodalitäten festlegen.
Aufgabe des gerichtlich bestellten Liquidators ist er zunächst, einen Auszug des Beschlusses zur Eröffnung des Liquidationsverfahrens zu veröffentlichen, damit die Gläubiger entsprechend informiert werden und Forderungen anmelden können.
Bewertung – Forderungsanmeldung:
Daher gilt es die Bestellung des gerichtlichen Liquidators und die Veröffentlichung des Beschlusses des Bezirksgerichts Luxemburg abzuwarten, damit sodann Weiteres zur Forderungsanmeldung gesagt werden kann. Sodann werden wir hierzu Weiteres berichten.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Da eine individuelle Prüfung auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche (FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz) unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an. Weiter gilt es mit der Prüfung schon eine Forderungsanmeldung vorzubereiten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!