FWU Life – Liquidation – Bezirksgericht Luxemburg

3. Februar 2025

Hinweis

Die „FWU Life Insurance Lux S.A.“ war zuletzt mehrfach Gegenstand unserer Berichterstattung. Nachdem wir am 23.01.2025 darüber berichtet hatten, dass nach Mitteilung der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA (Commissariat Aux Assurances) der Sanierungsplan gescheitetert ist und daher beim Bezirksgericht Luxemburg Antrag auf Liquidierung gestellt wurde (FWU Life -Sanierungsplan gescheitert – Antrag auf Liquidierung), ist eine diesbzgl. Gerichtsentscheidung des Betirksgerichts Luxemburg am 31.01.2025 ergangen. Hierauf gehen wir im Folgenden bereits ein und werden hierüber in Kürze noch weiter berichten.

Auflösung der FWU Life Insurance Lux S.A. – Beschluss des Bezirksgerichts Luxemburg – Insolvenz – Forderungsanmeldung:

Jugement des Bezirksgerichts Luxemburg vom 31.01.2025:

Mit Gerichtsentscheidung – Jugement – vom 31. Januar 2025 hat das Bezirksgericht Luxemburg -Tribunal d’arrondissement de Luxembourg – die Auflösung und Liquidation der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ angeordnet. Dieser Beschluss wurde der luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat Aux Assurances (CAA) nach deren Mitteilung am 31.01.2025 zugestellt.

Auflösung und Liquidation der FWU Life Insurance Lux S.A.:

Demzufolge hat das Bezirksgericht Luxemburg den Antrag des CAA auf Liquidierung für begründet erachtet und die Auflösung und die Liquidation der Versicherungsgesellschaft – „FWU Life Insurance Lux S.A.“ – angeordnet.

Folge des Liquidationsbeschlusses – Liquidator:

Das Bezirksgericht Luxemburg wird einen gerichtlichen Liquidator bestellen und die Liquidationsmodalitäten festlegen.

Aufgabe des gerichtlich bestellten Liquidators ist er zunächst, einen Auszug des Beschlusses zur Eröffnung des Liquidationsverfahrens zu veröffentlichen, damit die Gläubiger entsprechend informiert werden und Forderungen anmelden können.

Bewertung – Forderungsanmeldung:

Daher gilt es die Bestellung des gerichtlichen Liquidators und die Veröffentlichung des Beschlusses des Bezirksgerichts Luxemburg abzuwarten, damit sodann Weiteres zur Forderungsanmeldung gesagt werden kann. Sodann werden wir hierzu Weiteres berichten.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung auch im Hinblick auf Schadensersatzansprüche (FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz) unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an. Weiter gilt es mit der Prüfung schon eine Forderungsanmeldung vorzubereiten.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Michael Strauß

Herr Michael Strauß beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei auch mit dem Versicherungsrecht vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.“

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.