FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz

Hinweis

02.08.2024

Nachdem die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG Insolvenz angemeldet und das Amtsgericht München als Insolvenzgericht mit Beschluss vom 19.07.2024 Sicherungsmaßnahmen erlassen hat, sind auch die Finanzmarktaufsichtsbehörden in Österreich (FMA) und in Luxemburg (CAA) hinsichtlich der zur FWU-Gruppe gehörenden „FWU Life Insurance Austria AG“ und „FWU Life Insurance Lux S.A.“ tätig geworden. Insoweit stellen sich nun für die Versicherungskunden zahlreiche Fragen. Hierauf gehen wir im Folgenden ein, da wir uns bereits seit vielen Jahren mit den zur FWU Gruppe gehörenden Versicherungsgesellschaften beschäftigen und schon zahlreiche Versicherungskunden vertreten haben und noch vertreten.

FWU Life Insurance – Atlantic Lux – Lebensversicherungen – Aufsichtsbehörden – Insolvenz – Schadensersatz

Zunächst möchten wir auf die aktuellen Entwicklungen vom Juli und August 2024 eingehen.

Insolvenz der FWU AG – Insolvenzgericht – Insolvenzverwalter:

Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 19.07.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 1500 IN 10461/24) über das Vermögen der FWU AG eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Willrodt zur Sicherung des Schuldnervermögens zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

FWU AG – FWU Life Insurance – Atlanticlux – Fondsgebunde Lebensversicherungen:

Die in München ansässige FWU AG ist die Muttergesellschaft der FWU Gruppe, zu der im Ausland ansässige Lebens-Versicherungsunternehmen als Tochtergesellschaften gehören, wie u.a. die „FWU Life Insurance Austria AG“ mit Sitz in Wien oder die die „FWU Life Insurance Lux S.A.“ (FLL) mit Sitz in Luxemburg. Im Jahr 2016 erhielten die Versicherungsgesellschaften neue Namen. Aus der „Atlanticlux S.A.“ wurde die „FWU Life Insurance Lux S.A.“, die ihre Deutschlandniederlassung in Saarbrücken hat. Bei den angebotenen Versicherungen handelt es sich um sog. fondsgebunde Lebensversicherungen.

Luxemburgische Aufsicht CAA – FWU Life Insurance Lux S.A. – Auszahlungsverbot:

Die Luxemburgische Aufsicht – Comissariat aux Assurance (CAA) – ist am 23. Juli 2024 tätig geworden und hat auf die Erklärung der FWU Life Insurance Lux. S.A., dass diese nicht mehr die Anforderungen der „Solvency Capital Requirement“ und der „Mindestkapitalanforderung“ erfülle, die Werte der FWU Life Insurance Lux zu blockieren. Dies hat

  • die Versagung der freien Verfügungsbefugnis über die Vermögenswerte und
  • ein Auszahlungsverbot an Versicherungsnehmer

zur Folge. Zurückgenommen werden könnten diese Maßnahmen dann, wenn die FWU Life Insurance Lux S.A. der CAA innerhalb eines Monats u.a. einen realistischen kurzfristigen Finanzierungsplan vorlegt. Hier bleiben die Entwicklungen im August 2024 abzuwarten.

Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) – FWU Life Insurance Austria AG:

Hieraufhin ist nun auch die Finanzmarktaufsicht in Österreich – FMA – hinsichtlich der FWU Life Insurance Austria AG tätig geworden und hat nach deren Pressemitteilung vom 24.07.2024 Maßnahmen angeordnet, die den laufenden Betrieb sicherstellen sollen. Auch erfolge kein Neugeschäft mehr. Zudem stehe sie in intensivem Kontakt mit der CAA.

Erfahrungen – Schadensersatz – Widerruf:

Da wir uns schon seit vielen Jahren mit den fondsgebundenen Lebensversicherungen der zur FWU Gruppe gehörenden Versicherungsgesellschaften beschäftigen und hier schon zahlreiche Prüfungen durchgeführt und Mandate geführt haben, verfügen wir hier über langjährige Erfahrungen.

  • So haben wir z.B. über die sog. „Netto-Policen“ bzw. „Nettoprovisionsvereinbarungen“ der in Luxemburg ansässigen „Atlanticlux Lebensversicherung S.A.“ und den besonderen Aufklärungs- und Hinweispflichten berichtet (vgl. auch Ausländische Lebensversicherungen).
  • Des Weiteren verfügen wir über Informationen, wonach die luxemburgische Aufsichtsbehörde CAA und die Europäische Aufsicht EIOPA bereits im Jahr 2021 im Rahmen einer Kontrolle der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ Mängel der Produktaufsicht und Produktkontrolle (POG-Richtlinien) aufgelistet hatten.
  • Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen werden die von den Versicherungskunden an die Versicherungsgesellschaft gezahlten Beiträge/Prämien – nach Abzug von Kosten, Steuern und Prämien für den Risikolebensschutz – in Fondsanteile investiert. Welchen Wert eine fondsgebundene Lebensversicherung hat bzw. in welcher Höhe die Versicherungsnehmer später mit Auszahlungen rechnen können, hängt im Wesentlichen von der Wertentwicklung der Fondsanteile ab, in die investiert wird. Da die Wertentwicklung z.B. bei Investitionen in Aktienfonds entsprechend der Entwicklung der Finanzmärkte erheblich schwanken können, gelten fondsgebundene Lebensversicherungen als riskanter als deutsche Kapitallebensversicherungen. Dennoch müssen seitens der Versicherungsgesellschaften auch aufsichtsrechtliche Eigenmittelvorschriften erfüllt werden.
  • Ãœber die Risiken solcher fondsgebundenen Lebensversicherungen müssen die Anleger seitens der Versicherungsgesellschaften und deren Vertrieb aufgeklärt werden. Unterbleibt hier eine den Anforderungen des Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Aufklärung stehen den Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zu.
  • Als aufklärungsrelevant sehen wir es auch an, darüber aufzuklären, dass bei Lebensversicherungen mit Sitz im Ausland das deutsche Sicherungssystem für insolvente Lebensversicherungen – Protektor – nicht eingreift und zwar auch dann nicht, wenn die Lebensversicherungen des ausländischen Lebensversicherers in Deutschland verrieben wurde.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden, die sich über die Risiken der zur FWU Gruppe gehörenden fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht hinreichend bzw. fehlerhaft beraten fühlen oder mehr über ihre weiteren rechtlichen Beendigungs-Möglichkeiten hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung wünschen, bieten wir zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!