FWU Life – Insolvenz der FWU AG

10. Dezember 2024

Hinweis

Über die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die Versicherungs-Holdinggesellschaft FWU AG, Grünwald hatten wir bereits berichtet (FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz). Aktuell wurde nun mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.12.2024 (Az.: 1500 IN 10461/24) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FWU AG eröffnet und Herr Rechtsanwalt Ivo-Meiner Willrodt zu deren Insolvenzverwalter bestellt. Auf diese Insolvenz und die hieraus resultierenden aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen auf die zur FWU-Gruppe gehörenden „FWU Life Insurance Lux S.A.“ sowie die diesbzgl. Stellungnahme der luxemburgischen Versicherungsaufsicht CAA (Commissariat Aux Assurances) gehen wir im Folgenden kurz ein.

FWU Life Insurance Lux S.A. – Insolvenz FWU AG – Insolvenzverwalter – Aufsicht CAA:

Insolvenz der FWU AG – Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Willrodt:

Mit Beschluss des Amtsgerichts München als Insolvenzgericht vom 01.12.2024 (Az.: 1500 IN 10461/24) wurde jetzt über das Vermögen der FWU AG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, München (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) zum Insolvenzverwalter bestellt.

FWU Life Insurance Lux S.A.:

Bei der nun insolventen FWU AG handelt es sich um die Muttergesellschaft der „FWU Life Insurance Lux S.A.“. Über das Vermögen der „FWU Life Insurance Lux S.A.“, der eine selbstständige Rechtspersönlichkeit zukommt, wurde bislang kein Insolvenzverfahren eröffnet.

Luxemburgische Aufsicht CAA:

Nach Mitteilung der luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat Aux Assurances (CAA) vom 06.12.2024 hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der FWU AG keine Auswirkungen auf den bestehenden Zahlungsauschub, in welchem sich die „FWU Life Insurance Lux S.A.“ nach wie vor befindet,

Wie bereits berichtet (FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz) hatte die CAA der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ aufgrund einer unzureichenden Eigenmittelausstattung die freie Verfügungsbefugnis über deren Vermögenswerte untersagt, wovon auch die Auszahlungen an die Versicherungsnehmer betroffen sind. Das Einfrieren der Vertragskonten wie auch der gerichtlich entschiedene Zahlungsaufschub bleiben somit auch weiterhin bestehen.

Die FWU muss  bis spätestens 19.01.2025 belegen, dass sie über hinreichende Eigenmittel im Sinne der Solvenzkapitalanforderung („SCR“) verfügt (vgl. FWU Life – Aufsicht CAA – Deckungsanforderungen).

Bewertung – Erfahrungen – Widerruf – Widerspruch – Rücktritt – Schadensersatz:

Über unsere Erfahrungen und Prüfungen für Anleger und Versicherungskunden der „FWU Life Insurance Lux S.A.“ sowie die im Einzelfall zu prüfenden Gestaltungsrechte (Widerruf, Kündigung, Rücktritt) und Ansprüche auf Schadensersatz haben wir bereits berichtet (vgl. FWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz).

Hinweisen möchten wir auf die hinsichtlich der Schadensersatzansprüchen zu beachtenden Verjährungsaspekte, aufgrund denen Anleger/Kunden der zur FWU Gruppe gehörenden fondsgebundenen Lebensversicherungen mit einer Prüfung nicht länger zuwarten sollten. Um eine Verjährung zu vermeiden, müssen ggfs. kurzfristig verjährungshemmende Schritte ergriffen werden, da ansonsten die Anleger/Versicherungskunden ihre Ansprüche verlieren können.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden, die sich über die Risiken der zur FWU Gruppe gehörenden fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht hinreichend bzw. fehlerhaft beraten fühlen oder die mehr über ihre weiteren rechtlichen Beendigungs-Möglichkeiten hinsichtlich Ihrer Lebensversicherung wünschen, zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Michael Strauß

Herr Michael Strauß beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei auch mit dem Versicherungsrecht vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.“

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.