FWU Life – Forderungsanmeldung – Aktuelles

29. Juli 2025

Hinweis

Aufgrund der Entscheidung des Beziksgerichts Luxemburg -Tribunal d’arrondissement de Luxembourg – vom 31.01.2025 zur „FWU Life Inszurance Lux S.A.“ – FWU Life -, in der Herr Rechtsanwalt Maître Yann Baden  – Baden & Baden, Gonderange, Luxembourg – zum „liquidateur“ (Liquidator) ernannt wurde, sehen die Versicherungskunden den angekündigten Unterlagen zur Forderungsanmeldung (déclaration de créance) entgegen. Denn in dieser Entscheidung wurde ausgeführt. dass der beauftragte Liquidator Maître Yann Baden den Gläubigern und somit Versicherungskunden der FWU Life innerhalb von sechs Monaten Unterlagen zur Forderungsanmeldung übersenden werde. Auf die für unsere Mandanten im Hinblick auf ihnen gegen die FWU Life zustehenden Ansprüche bereits durchgeführte Prüfungen sowie auf die innerhalb des Insolvenzverfahrens (liquidation judicaire) vorzunehmende Forderungsanmeldung gehen wir als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht im Folgenden ein.

FWU Life Insurance Lux S.A. – Forderungsanmeldung – Liquidator Yann Baden:

Insolvenz der FWU Life – Liquidateur Yann Baden:

Da wir die Vorgänge um die FWU Life bereits seit dem Einschreiten der luxemburgischen Versicherungsaufsicht des CAA (Commissariat Aux Assurances) verfolgen, haben wir hierüber – vgl. FWU Life – Aufsicht CAA – DeckungsanforderungenFWU Life Insurance – Aufsicht – Insolvenz – Schadensersatz – wie auch über die Insolvenz der FWU Life Insurance Lux S.A. – vgl. FWU Life -Sanierungsplan gescheitert – Antrag auf Liquidierung; FWU Life – Liquidation – Bezirksgericht Luxemburg –  oder über die Bestellung des mit einem deutschen Insolvenzverwalter vergleichbaren „Liquidateurs“ und Besonderheiten des luxemburgischen Rechts – vgl. FWU Life – Liquidator Yann Baden – bereits berichtet und verfügen somit über entsprechende Kenntnisse.

Forderungen gegen die FWU Life – Welche Ansprüche bestehen gegen die FWU Life?

Daher haben wir für unsere Mandanten bereits zahlreiche Prüfungen hinsichtlich der ihnen gegen die FWU Life zustehenden Ansprüche vorgenommen, die im Hinblick auf die vorzunehmenden Forderungsanmeldungen von Relevanz sind. Auch wenn die seitens der FWU Life (vormals Atlanticlux) seit den 2000er Jahren angebotenen Lebensversicherungen/Rentenversicherungen zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet sind und deshalb eine Prüfung des Einzelfalles unerlässlich ist, sehen wir u.a. folgende Aspekte:

  • Zunächst ist zu beachten, dass sich der „Wert“ einer sog. fondsgebundenen Versicherung grds. nach dem Wert der dieser zugrunde liegenden Fonds richtet, wobei für die Versicherungskunden hinsichtlich der Fonds, in die investiert werden sollte, je nach Vertragsmodell der Versicherungsverträge/Policen der FWU Life unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten bestanden – wie z.B. nach Portfolio, nach sog. Strategien, etc.
  • Allerdings wurden seitens der FWU Life für zahlreiche Versicherungsverträge/Policen auch sog. „Sicherungsbausteine“ bzw. „Sicherungsinstrumente“ angeboten, die je nach Versicherungsvertrag/Police  unterschiedlich ausgestaltet sind – wie z.B. als sog. „Sicherungsbaustein“, sog. „Sparzielabsicherung“, sog. „Höchststandssicherung“, sog. „Kapital- und Gewinnsicherung“, etc.
  • Neben den vertraglichen Anspruchsgrundlagen kommen auch Schadensersatzansprüche wie z.B. wegen einer fehlerhaften Riskoaufklärung oder auch Rückabwicklungsansprüche nach einem Rücktritt oder Widerspruch in Betracht.

Unsere Erfahrungen aus zahlreichen Prüfungen und der Sichtung verschiedener Policen und Versicherungsverträge zeigen, dass hinsichtlich der Ansprüche gegen die FWU Life und nun im Hinblick auf die Forderungsanmeldung hier vielfach differenziert werden muss.

FWU Life – Forderungsanmeldung – Liquidator Yann Baden – Wie erfolgt die Forderungsanmeldung?

  • In der Entscheidung des Beziksgerichts Luxemburg -Tribunal d’arrondissement de Luxembourg – vom 31.01.2025 heißt es, dass der Liquidateur – Herr Rechtsanwalt Maître Yann Baden  – den Gläubigern und somit Versicherungskunden innerhalb von sechs Monaten nach dieser Entscheidung Unterlagen zur Forderungsanmeldung (déclaration de créance) übersenden werde.
  • Insoweit hat der Liquidateur Maître Yann Baden am 10.07.2025 aber verlautbaren lassen, dass er zwischenzeitlich keinen Zugriff auf die IT-Systeme und Daten der FWU Life gehabt habe und nun in Anbetracht der Entscheidung des Bezirksgerichts und seines Liquidationsauftrags sein Möglichstes tun werde, um den Gläubigern bis Ende Juli 2025 vorausgefüllte Anspruchsformulare zu verschicken. Dies relativierte er sodann dahingehend, dass er davon ausgehe, dass bis Ende Juli 2025 damit begonnen werden könne, vorausgefüllte Antragsformulare zu versenden.

Bewertung – Erfahrungen – Vorausgefüllte Antragsformulare:

  • Zunächst ist positiv, dass die aus den jeweiligen Versicherungsverträgen/Policen mit der FWU Life resultierenden Forderungen gegenüber derm Insolvenzverwalter als sog. „privilegierte Forderungen“ im Sinne des Art. 118 LSA (loi sur le Secteur des Aussurances) eingestuft und angemeldet werden können. Die Versicherungskunden sind somit sog. „bevorzugte Gläubiger“.
  • Des Weiteren ist – auch nach den Auskünften des CAA – erfreulicherweise davon auszugehen, dass die Insolvenz der FWU Life „keinesfalls den vollständigen Verlust der Ersparnisse“ bedeute, sodass nach einer Forderungsanmeldung mit einer entsprechenden Auszahlung gerechnet werden kann. Dies setzt aber auch eine vorzunehmende Forderungsanmeldung voraus. Versicherungskunden der FWU Life, die hier untätig bleiben, erhalten außerhalb des Insolvenzverfahrens keine Auszahlungen.
  • Ob die seitens des Liquidators in den von ihm an die Gläubiger und somit Versicherungskunden der FWU Life zu versendenen vorausgefüllten Forderungsformulare jeweils umfassende Forderungen, insbesondere hinsichtlich den Forderungshöhe und den Anspruchsgrundlagen enthalten, ist jeweils im Einzelfall zu überprüfen.
    • Schon aufgrund der seitens des Liquidators angesprochenen Problematik hinsichtlich dessen Zugriffs auf die IT-Systeme und Datenbanken der FWU Life ist eine diesbzgl. Überprüfung anzuraten.
    • Zudem sind die Versicherungsverträge/Policen der FWU Life sowie die ggfs.seitens der Versicherungskunden abgeschlossenen sog. „Sicherungsbausteine“ – sog. „Sicherungsbaustein“,  sog. „Höchststandssicherung“, sog. „Kapital- und Gewinnsicherung“, etc., die Einfluss auf die Höhe der anzumeldenden Forderung haben können, sehr unterschiedlich ausgestaltet.
    • Zudem werden von Insolvenzverwaltern erfahrungsgemäß allenfalls versicherungsvertragliche Ansprüche, nicht aber ewtaig im Einzelfall daneben gegebene Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche berücksichtigt, die Auswirkungen auf die Höhe der anzumeldenden Forderung haben können.
  • Der Erhalt eines seitens des Insolvenzverwalters/Liquidators erhaltenen vorausgefüllten Antragsformulars zur Forderungsanmeldung bedeutet nicht, dass der Gläubiger bzw. hier Versicherungskunde der FWU Life den in diesem enthaltenen Betrag akzeptieren muss.
    Vielmehr hat der Gläubiger die Möglichkeit auch einen höheren und aus seiner Sicht korrekten Forderungsbetrag anzumelden, der dann aber im Rahmen der Forderungsanmeldung gegenüber dem Insolvenzverwalter/Liquidator auch hinreichend begründet und belegt werden sollte.

U.a. vor diesen Hintergründen ist nicht zu einer vorschnellen Unterzeichnung und Rücksendung eines vorausgefüllten Antragsformulars zur Forderungsanmeldung, sondern zunächst zu dessen Überprüfung zu raten.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir betroffenen Anlegern/Versicherungskunden der FWU Life zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: ed.etleawnasthcer-st@ielznak

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Michael Strauß

Herr Michael Strauß beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei auch mit dem Versicherungsrecht vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.“

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen bzw. berichten über diese. Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste bzw. mit unserer Berichterstattung in unseren Artikeln keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll.

Auch bedeutet die Listenaufnahme/Berichterstattung nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.