DFH Indienfonds II – Beteiligungsangebot 87 – Beschlussfassung

18. Januar 2013
Kategorien: Private Equity

Hinweis

Stand: 18.01.2013

Beteiligungsangebot 87 – DFH Indien Fonds II – Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG

An der seitens der SachsenFonds GmbH und der Deutschen Fonds Holding AG initiierten Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG konnten sich Anleger entweder direkt als Kommanditisten oder über die DFH Treuhandgesellschaft mbH beteiligen.

Außerordentliche Beschlussfassung

Da die Anleger nun ganz aktuell mit Schreiben der DFH Treuhandgesellschaft mbH vom 16.01.2013 hinsichtlich einer außerordentlichen Beschlussfassung über den möglichen Verkauf der Beteiligung an dem Projekt Luxor und Vereinbarungen mit Trinity Capital PLC und TCML angeschrieben worden sind, werden wir in den nächsten Tagen auf unserer Internetseite über hiesige Fondsbeteiligung und unsere diesbzgl. Erfahrungen berichten. Dabei werden wir auch die Ergebnisse einer Prospektprüfung darlegen und über die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger berichten.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger

Auch weisen wir schon jetzt daraufhin, dass wir geschädigten Anlegern als Hilfestellung eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten geben möchten. Hierzu bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In diese werden wir auch unsere Erfahrungen und Recherchen aus bestehenden Mandaten einfließen lassen.

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

Auswahl weitere Fälle

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.