Bausparvertrag
Mit einem Bausparvertrag wird ein Sparplan mit einem Immobiliendarlehen kombiniert. Zu Beginn des Vertrages wird festgelegt, wie hoch die Bausparsumme ist. Diese setzt sich aus dem Sparanteil und dem späteren Bauspardarlehen zusammen. Die Bausparkassen bieten hierzu verschiedene Tarife an, die sich z.B. in der Laufzeit, der Höhe der Zinssätze oder der Höhe des (Mindest-) Sparguthabens unterscheiden.
Bereits bei Vertragsschluss werden auch die Höhe des Regelsparbeitrages, die Zins- und Tilgungsbeiträge und die Höhe der Abschlussgebühr vereinbart.
Um das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen zu können, muss zunächst das Bausparguthaben in einer bestimmten Höhe angespart werden. Der Zeitpunkt, zu dem die sog. Zuteilungsreife erreicht wird, steht allerdings nicht von Anbeginn fest. Er hängt u.a. vom Verhalten der anderen Bausparer ab, die im gleichen Tarif erfasst sind. Steigt die Zahl der Bausparer, die ein Darlehen beantragen, wird voraussichtlich auch die Zuteilung erst später erfolgen. Maßgeblich hierfür ist die Berechnung der Bewertungszahl.
Da die Konditionen für das Bauspardarlehen bei Vertragsschluss festgelegt werden, steht auch von Anbeginn die Höhe des (späteren) Darlehenszinssatzes fest – und somit auch die Höhe der (späteren) monatlichen Darlehensbelastung. Je nachdem, wie sich die Zinsen für Baudarlehen entwickeln, kann dies vorteilhaft sein, sich aber auch nachteilig auswirken.
Vorteile des Bausparens
Ein Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.
Ein Bauspardarlehen kann sich auch dann anbieten, wenn man nur eine eher geringe Darlehenssumme von weniger als EUR 50.000,00 benötigt, um z.B. Umbau- oder Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Oft erhält man bei Banken dann nämlich nicht die günstigen Konditionen für ein Baudarlehen.
Bausparen wird staatlich gefördert. In Betracht kommen z.B. die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie. Auch sog. Wohnriester ist möglich wenn man das Bausparen mit dem Zweck verbindet, die Schulden für ein Bau(spar)darlehen zu tilgen.
Die in der Ansparphase angesparten Beträge sind in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von EUR 100.000,00 je Kunde abgesichert.
Nachteile beim Bausparen
Während der mehrjährigen Ansparphase können sich die Pläne des Sparers ändern. Auch wenn der Bausparvertrag dann kurzfristig gekündigt werden kann, bleibt aufgrund der niedrigen Sparzinsen und der Abschlusskosten u.U. eine negative Rendite.
Die Höhe der Guthabenzinsen hängt stark von den allgemeinen Marktbedingungen ab, liegt aber zumeist in einem verhältnismäßig niedrigen Bereich. Als reine Spareinlage eignet sich ein Bausparvertrag daher grundsätzlich nicht.
Bei Abschluss des Bausparvertrages werden von den Bausparkasse typischerweise Abschlusskosten erhoben.
Ein Bauspardarlehen ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Das Darlehen muss also zum Bau oder Erwerb von Wohneigentum, zur Sanierung, zum Um- oder Ausbau einer Immobilie verwendet werden.
Ein Bauspardarlehen muss in den meisten Fällen um einiges schneller zurückgezahlt werden, als dies bei klassischen Annuitätendarlehen der Fall ist. Nicht zuletzt aufgrund der höheren Tilgung ist damit auch die monatliche Belastung für den Darlehensnehmer deutlich höher.
Rechtliche Bewertung – Schadensersatz:
Gerade beim Bau oder bei der Anschaffung einer Immobilie geht man in vielen Fällen erhebliche und über viele Jahre oder Jahrzehnte andauernde finanzielle Verpflichtungen ein. Eine unzureichende Finanzberatung kann schnell zu spürbaren Mehrbelastungen führen.
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Mandanten zum Abschluss von Bausparverträgen – meist in Verbindung mit einem Vorausdarlehen geraten wurde und die Mandanten durch diese Art der Baufinanzierung im Einzelfall deutliche höhere Belastungen zu tragen haben als dies bei einer anderen möglichen Finanzierungsvariante der Fall gewesen wäre.
Bauherren, die nicht über alle Umstände zutreffend und umfassend beraten wurden, die für ihre Finanzierungsentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, stehen nach der Rechtsprechung des BGHs Ansprüche auf Schadensersatz zu.
Erstberatung – Unser Angebot an Sie:
Wenn auch Sie den Eindruck haben, dass Sie beim Abschluss eines Bausparvertrages unzureichend beraten worden sind, geben wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben und bieten Ihnen hierzu eine kostengünstige Erstberatung an.
Anhand dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.
Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de
Wir unterstützen Sie gerne!
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