Sparverträge

Ein Sparplan wird in der Regel zum Vermögensaufbau eingerichtet. Der Sparer zahlt regelmäßig (häufig in monatlichen Raten) für einen längeren Zeitraum einen bestimmten Geldbetrag auf ein Konto ein.

Es gibt unterschiedliche Arten von Sparplänen. Die wohl bekanntesten sind z.B.
Banksparpläne
Prämiensparverträge
– Wertpapiersparpläne – insbesondere Aktien-, Fonds- bzw. ETF-Sparpläne
Bausparverträge

Für einen Wertpapiersparplan wird ein Wertpapierdepot benötigt. Banksparpläne oder Sparverträge werden mit einer Bank oder Sparkasse abgeschlossen. Spezielle Sparpläne werden zudem für Riester-Verträge und für Vermögenswirksame Leistungen, die man vom Arbeitgeber erhalten kann, angeboten.

Auch Sparpläne auf Kryptowährungen oder sog. Gold-ETC (Exchange Traded Commodities) sind möglich.
Wir prüfen Sparpläne und anderweitige Kapitalanlagen und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz/Rückabwicklung gegenüber Beratern und Anlagevermittlern, Banken und Sparkassen, Emittenten und Initiatoren, Gründungsgesellschaftern, Kapitalanlagegesellschaften und Vermögensverwaltern.

Sie sind geschädigter Anleger? Bestehen Sie auf Ihrem Recht!

Wir befassen uns von Anfang an mit Ihrer besonderen Sachlage. Mit unserer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.

Unsere Rechtsgebiete

Bausparverträge

Bausparvertrag: Sparen und günstiges Darlehen kombinieren – wir beraten Sie rechtlich!

Aktuelle Fälle

Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.