Sparverträge
Ein Sparplan wird in der Regel zum Vermögensaufbau eingerichtet. Der Sparer zahlt regelmäßig (häufig in monatlichen Raten) für einen längeren Zeitraum einen bestimmten Geldbetrag auf ein Konto ein.
Es gibt unterschiedliche Arten von Sparplänen. Die wohl bekanntesten sind z.B.
– Banksparpläne
– Prämiensparverträge
– Wertpapiersparpläne – insbesondere Aktien-, Fonds- bzw. ETF-Sparpläne
– Bausparverträge
Für einen Wertpapiersparplan wird ein Wertpapierdepot benötigt. Banksparpläne oder Sparverträge werden mit einer Bank oder Sparkasse abgeschlossen. Spezielle Sparpläne werden zudem für Riester-Verträge und für Vermögenswirksame Leistungen, die man vom Arbeitgeber erhalten kann, angeboten.
Auch Sparpläne auf Kryptowährungen oder sog. Gold-ETC (Exchange Traded Commodities) sind möglich.
Wir prüfen Sparpläne und anderweitige Kapitalanlagen und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadensersatz/Rückabwicklung gegenüber Beratern und Anlagevermittlern, Banken und Sparkassen, Emittenten und Initiatoren, Gründungsgesellschaftern, Kapitalanlagegesellschaften und Vermögensverwaltern.
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