Kreditkarten

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarkrecht sind uns aus zahlreichen Mandaten diverse Fallkonstellationen im Zusammenhang mit Kreditkarten bekannt, wobei die Fälle des Kreditkartenbetrugs (Link zur Unterseite: Kreditkartenbetrug) in den letzten Jahren zunehmen. Im Hinblick auf die rechtliche Bewertung sind folgende Begrifflichkeiten zu unterscheiden

Was versteht man unter einer klassischen Kreditkarte?

Unter einer klassischen Kreditkarte wird eine Bezahlkarte verstanden, mit der der Karteninhaber innerhalb eines ihm seitens der Bank zur Verfügung gestellten Kreditrahmens bezahlen kann.

  • Mastercard – Visa:

Bei Mastercard- oder Visa-Kreditkarten wird die Kreditkarte von einer Bank (z.B.: Comdirect, Commerzbank AG, C24 Bank AG, Deutsche Bank AG, DKB Deutsche Kreditbank AG, Genossenschaftsbanken, ING DiBa AG, Kreissparkassen, N26 Bank AG, Postbank, Santander Consumer Bank AG, Sparda-Banken, Raiffeisenbanken, Sparkassen, Targobank AG, Volksbanken, etc.) herausgegeben. Mastercard und Visa sind hier nur sog. Dachmarkengesellschaften.

  • American Express – Diners:

Dagegen geben American Express oder Diners die Kreditkarten selbst heraus.

Im Übrigen ist zwischen sog. „echten“ Kreditkarten und sog. Chargekarten zu differenzieren:

  • „Echte klassische“ Kreditkarte:

Bei einer sog. „echten“ Kreditkarte erhält der Karteninhaber eine in der Regel monatliche Kreditkartenabrechnung, die er dann in einer Summe sofort oder in Raten (sog. revolvierender Kredit) begleichen kann.

  • Chargekarte:

Dagegen hat der Kreditkarteninhaber einer sog. Chargekarte die in der Regel monatliche Kreditkartenabrechnung sofort bzw. innerhalb einer Frist von regelmäßig bis zu 30 Tagen zu zahlen. Er erhält also einen zinslosen Kredit für den Zeitraum zwischen Bezahlung der Ware und Fälligkeit der Kreditkartenrechnung.

Was ist der Unterschied zu einer sog. Debitkarte oder Prepaidkarte?

Bei sog. Debitkarten und Prepaidkarten handelt es sich nicht um Kreditkarten.

  • Debitkarte:

Wird mit einer Debitkarte bezahlt, wird das Konto (in der Regel das Girokonto) des Karteninhabers sofort belastet. Die in Deutschland gängigste Debitkarte ist die Girocard. Es gibt aber auch MasterCard-Debitkarten oder Visa-Debitkarten.

  • Prepaidkarte:

Bei Prepaid-Karten wird die Zahlung aus einem vorab aufgeladenen/eingezahlten Guthaben beglichen.

Virtuelle Kreditklarten – Apple Pay – Google Pay – PayPal:

Zunehmend werden Kreditkarten nicht nur als physische, sondern auch als digitale Kreditkarten oder virtuelle Kreditkarten herausgegeben. Diese können dann auch in eine sog. Mobile-Payment-App eingebunden werden, sodass der Karteninhaber dann mit seinem Mobiltelefon oder seiner Smartwatch bezahlen kann. Hierfür bekannte Software bieten z.B. „Apple Pay“, „Google Pay“ oder „PayPal“.

Erfahrungsgemäß richten Täter in sog. Online-Banking-Betrugs- und Kreditkarten-Betrugsfällen, nachdem sie sich Zugriff auf das Online-Banking des Opfers verschafft haben, nicht selten virtuelle Kreditkarten auf ihr Täter-Mobiltelefon ein, um sodann zu Lasten der Opfer einzukaufen und zu bezahlen (vgl. Kreditkartenbetrug (Link auf Unterseite Kreditkartenbetrug)).

Zweifaktor-Authentifizierung – Mastercard Identy Check – Verified by Visa:

Zwar wurde versucht, die Sicherheit bei Kreditkartenzahlungen z.B. mit der sog. „Zweifaktor“-Authentifizierung, die mit der „PSD2“-Richtlinie im Jahr 2021 eingeführt wurde, oder mittels “Mastercard Identy Check (Secure Code)“ oder „Verified by Visa“ zu erhöhen. Jedoch nehmen die Kreditkarten-Betrugs-Fälle nach unseren Erfahrungen weiter zu.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Um Kreditkarteninhabern, die Probleme mit Ihrer Bank oder Kreditkartenunternehmen haben, eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir ihnen eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

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Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.