Aurum Cor Edelmetallhandelshaus – Insolvenz

23. Januar 2025

Hinweis

Am 08.01.2025 wurde über das Vermögen der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus (zuvor: aurum plus GmbH) mit Sitz in Saarbrücken das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin Reich zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Daher stellen sich nun für die Anleger, die entweder von der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Palladium) erworben oder sog. „Edelmetallsparpläne“ abgeschlossen haben, Fragen nach den Auswirkungen dieses Insolvenzeröffnungsverfahren, auf die wir Im Folgenden beispielhaft eingehen. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus solchen Edelmetallanlagen einfließen.

Aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus – Insolvenz:

Aurum plus GmbH – Aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus:

Die aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus ging im Jahr 2017 aus der aurum plus GmbH Edelmetallhandelshaus mit Sitz in Saarbrücken hervor. Die ursprünglichen Geschäftsführer der aurum plus GmbH Herr Detlef Tilgenkamp und Herr Thomas Kulla sind uns aus anderen kapitalrechtlichen Angelegenheiten bekannt. Beide wurden seitens des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 2 KLs 5 Js 350/15 (13/17)) im Hinblick auf sog. „Kaufverträge“ der alphapool AG wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gemäß §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, § 25 Abs. 1 und 2 StGB verurteilt. Geschäftsführerin der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus war eine Frau Carmela Nimmesgern.

Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, ..) – Edelmetallsparpläne:

  • Die aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus bot u.a. sog. „Edelmetallsparpläne“ an, mit denen Anleger zu festen monatlichen Raten Gold und/oder Silber kaufen konnten.
  • Es konnten diverse Tarife gezeichnet werden, wie z,B. „Optimum Au/Ag“, bei dem das Edlemetalldepot mit 1 Gramm Goldbaren bzw. 100 Gramm Silberbarren aufgestockt werden konnte.
  • Zudem konnten Anleger von der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus auchzu festen Beträgen Edelmetalle kaufen. Bei dem Modell „ChristAllin“ konnte z.B. die Stückelung oder aie Ankaufsumme vorab festgelegt werden.
  • Je nach gewähltem Modell war vorgesehen, dass die aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus für den Anleger ein Depot zur Verwahrung und Verwaltung der Produkte ein Rohstoffdepot eröffnet.

Liquidation – Insolvenz – Insolvenzverwalterin – Folgen:

  • Bereits im Jahr 2024 hatte die aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus die Liquidation beschlossen.
  • Jetzt wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken als Insolvenzfgericht vom 08.01.2025 (Az.: 61 IN 59/24) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus beschlossen und derselben ein allgemeines Verfügungsverbot (§ 21 InsO) auferlegt.
  • Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Sandra Reich bestellt. Deren Aufgabe es nun u.a. ist, die Unternehmensführung zu überwachen sowie das Vermögen zu sichten und für die Gläubiger zu sichern und zu erhalten.

Bewertung – Forderungsanmeldung – Schadensersatz – Erfahrungen:

  • Zunächst bleibt der Fortgang des Insolvenzverfahrens abzuwarten. Eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle gegenüber einem Insolvenzverwalter kommt erst nach Eröffnung des Regel-Insolvenzverfahrens und der Forderungsanmeldungsfristsetzung des Gerichts in Betracht.
  • Neben der Anmeldung von Forderungen – vertragliche Ansprüche oder auch Schadensersatzansprüche – ist bei solchen Edelmetallanlagen auch an Herausgabe- und Aussonderungsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter zu denken.
  • Wit haben schon diverse Edelmetall-Anlagen von verschiedenen Anbietern und hierzu angebotene „Sparpläne“ für Mandanten geprüft und sind auf hohe Risiken und Probleme gestoßen (Edelmetallanlagen).
    • Zu dem Risiko der je nach Metall teilweise sehr hohen Wertschwankung (Volatilität) kommt die Problematik hinzu, dass der Kapitalanleger, der auf einen Verkauf zu einem fixen Zeitpunkt angwiesen ist, seine Metalle unter Umständen nicht einmal mit einem Verlust, sondern überhaupt nicht verkaufen kann.
    • Des Weiteren sind uns bei solchen Metallanlagen nicht selten sehr hohe „Weichkosten“ aufgefallen. Oftmals kommen zu hohen Vertriebsprovisionen noch gesonderte Abschlussprovisionen, Auslieferungskosten, Bearbeitungsgebühren, Bewachungsgebühren, Mindest-Depotgebühren, Einrichtungsgebühren, Kaufpreisaufschläge, Lagergebühren, Mindermengenaufschläge, Rücknahmegebühren, Verwaltungskosten, etc. hinzu.
    • Zudem sind uns Fälle bekannt geworden, bei denen die Anleger fehlerhaft über die Folgen der Insolvenz aufgeklärt worden waren. Dort wurde seitens der Anbieterin der Edelmetall-Sparpläne gegenüber den Anlegern eine Insolvenzfestigkeit vorgespiegelt, die in Wirklichkeit nicht gegeben war.
  • Neben den Schadensersatzansprüchen gegen die Anbieterin selbst kommen auch solche gegen deren Verantwortliche Personen oder Vertriebshelfer oder weitere Dritte in Betracht, die es gerade bei einer Insolvenz der Anbieterin zu prüfen gilt.

Erstberatung – Unser Angebot an Sie:

Da seitens der aurum cor GmbH Edelmetallhandelshaus bzw. aurum plus GmbH Edelmetallhandelshaus unterschiedliche Produkte angeboten worden sind, ist eine Einzelfallbewertung hier unerlässlich. Hier gilt es für Sie schon jetzt die Geltendmachung von Ansprüchen vorzubereiten. Zudem sind stets auch Verjährungsaspekte zu berücksichtigen, damit Schadensersatzansprüche letztlich nicht verloren gehen.

Um Anlegern hier eine Orientiertung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis der Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise und insbesondere auch eine spätere Forderunganmeldung erörtert werden.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten und fragen für Sie um Kostendeckung an.

Falls Sie mehr erfahren möchten, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wir unterstützen Sie gerne!

Über Rechtsanwalt Christian Thum

Herr Christian Thum beschäftigt sich schon seit 2001 mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts und ist hierbei insbesondere auch mit dem Gesellschafts-, Insolvenz- und Wirtschaftsrechts vertraut. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkt verfolgt er hier mit seiner langjährigen Erfahrung außergerichtlich wie auch gerichtlich die Durchsetzung wie auch die Abwehr von Forderungen.

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Wir kümmern uns um Ihren Fall. Mit unserer Erstbewertung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir beraten Sie gerne!

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Hinweis

Durch unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie aufgrund von Presseveröffentlichungen sind wir auf diverse Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe aufmerksam geworden.

Um Interessenten insoweit weitergehende Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir einige dieser Kapitalanlagen/Emittenten/Vertriebe in die nachfolgende Liste aufgenommen.

Allerdings weisen wir daraufhin, dass mit der Aufnahme in diese Liste keine abschließende Aussage über die Qualität derselben getroffen werden soll. Auch bedeutet die Listenaufnahme nicht zwingend, dass die dort genannten Unternehmen/Personen illegal oder unlauter handeln oder gegen sie Schadensersatz-/Rückabwicklungsansprüche bestehen. Die zu den jeweils aufgelisteten Kapitalanlagen/Emittenten angeführten Informationen beruhen zum Teil auf Schilderungen Dritter und erheben zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die uns vorliegenden Informationen unzutreffend oder rechtlich anders zu werten sind.