Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Negatives Auseinandersetzungsguthaben

Hinweis

Stand: 10.02.2017

Beteiligung an der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, München bot Anlegern die Möglichkeit, sich an derselben genossenschaftlich zu beteiligen. Hierzu heißt es im Emissionsprospekt derselben u.a., dass sich die Wohnungsgenossenschaft „zu einer modernen und sicheren Vermögensanlage entwickelt“ habe.

Risiko des Totalverlustes:

Wie aber bereits berichtet, beinhaltet eine genossenschaftliche Beteiligung für die Anleger u.a. das sog. Totalverlustrisiko, weshalb wir der Ansicht sind, dass hier nicht von einer sicheren Kapitalanlage gesprochen werden kann.

Auseinandersetzungsguthaben:

Dies mussten nun leider auch schon Anleger der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG erfahren. So liegt uns z.B. eine „Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens“ vor, mit der einem Anleger 10 Jahre nach Beitritt zur Genossenschaft mitgeteilt wurde, dass sein Auseinandersetzungsguthaben einen „negativen Wert und somit 0,00 €“ergebe.

Verbraucherzentrale Hamburg:

Ähnliche Erfahrungen hat auch die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gemacht. Diese hatte im Mai 2016 auf Ihrer Internetseite berichtet, dass einer Sparerin der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG „nach sechs Jahren Einzahlung und einem Jahr Wartezeit““ein Bilanzverlust von fast 500.000 Euro“ präsentiert worden sei, der dazu führe, „dass sie ihr angespartes Geld nicht“ zurückerhalte.

Rechtliche Einschätzung:

Getäuschte Anleger sollten dies nicht ohne Weiteres hinnehmen und ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Wichtig ist hierbei aber, dass sie die Verjährung nicht außer Acht lassen. Hier besteht in vielen uns bekannt gewordenen Fällen akuter Handlungsbedarf!

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.