Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Liquidation

Hinweis

Stand: 10.09.2018

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Über die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, negative Auseinandersetzungsguthaben, die die Anleger zur Kenntnis nehmen mussten sowie über die Risiken, die mit einer genossenschaftlichen Beteiligung an derselben verbunden sind, haben wir bereits berichtet.

Liquidation der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Aktuell informiert die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG mit einem einseitigen von ihrem Vorstand Herr Klaus Nowroth unterzeichneten und mit „Information zur Liquidation der Genossenschaft“ überschriebenen Schreiben ihre Mitglieder darüber, dass „die Genossenschaft aufgelöst wird„.

Schreiben zur Liquidation der Genossenschaft:

Über die Hintergründe werden die Anleger in einem uns hierzu vorliegenden und vom 24.08.2018 datierenden Schreiben der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG aber ebenso im Unklaren gelassen, wie über deren aktuelle wirtschaftliche Situation.

Bewertung:

Aufgrund des dürftigen Informationsgehalts kann derzeit nur vermutet werden, dass auf der letzten Generalversammlung gemäß §§ 45, 35 der Satzung die Auflösung der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG beschlossen wurde.
Ob hierzu letztlich die sich häufende kritische Berichterstattung über solche Wohnungsgenossenschaften – wie z.B. des Wirtschaftsmagazins der ARD Plusminus vom 11.04.2018 (Beitrag) – oder andere Gründe – wie z.B. Vorgaben des Prüfungsverbandes, wirtschaftliche Aspekte, etc. – geführt haben, bleibt offen.

Schadensersatz – Verjährung:

Anlegern, die über die Risiken einer genossenschaftlichen Beteiligung – wie z.B. über das sog. Totalverlustrisiko – nicht aufgeklärt worden waren, stehen unter Zugrundelegung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Schadensersatzansprüche zu.

Zu beachten ist aber, dass solche Ansprüche auf Schadensersatz zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden.

In vielen uns in letzter Zeit bekannt gewordenen Fällen besteht hier dringender Handlungsbedarf. Deshalb erachten wir auch die Ausführungen in dem uns vorliegenden mit „Information zur Liquidation der Genossenschaft“ überschriebenen Schreiben der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG vom 24.08.2018 für bedenklich, wonach die dazu notwendige Verwertung aller Vermögensgegenstände „einige Zeit in Anspruch nehmen“ werde und erst nachdem die Verwertung vollständige abgeschlossen ist, die Abrechnung erstellt werde. Zwar ist nachvollziehbar, dass eine letztliche Abrechnung erst dann möglich sein wird. Allerdings besteht die erhebliche Gefahr, dass bis dahin entsprechende Schadensersatzansprüche verjährt sind.

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine zeitnahe Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de