Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Kündigung – Schadensersatz

Hinweis

Stand: 09.02.2017

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

An der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, München konnten sich Anleger mit einer Einmaleinlage oder mit monatlichen Einlagenzahlungen als Genossen beteiligen. Dies sei für solche Anleger besonders interessant, die eine Förderung gemäß des 5. Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) erhielten, da sog. vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers z.B. zum Erwerb von Wohnungsgenossenschaftsanteilen verwendet werden könnten und ggfs. noch staatliche Sparzulagen hinzu kämen.

Beratung:

Anleger haben uns berichtet, dass ihnen während der Beratung der Eindruck vermittelt worden sei, es handele sich bei der genossenschaftlichen Beteiligung an der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG um eine „konservative Anlage„, die zur Altersvorsorge geeignet sei.

Risiken:

Nach unserer Prüfung kann hiervon jedoch aufgrund der vorhandenen Risiken keine Rede sein. Denn eine genossenschaftliche Beteiligung beinhaltet für die anlegenden Genossen u.a. das sog. Totalverlustrisiko. Das heißt, sie können ihre bislang eingezahlten Einlagen vollständig verlieren. Es gibt keine staatliche Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsausfsicht (Bafin) oder eine Einlagensicherung.

Aufklärungspflichten nach BGH:

Hierüber sowie über alle Umstände, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sind Anleger nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären.

Rechtliche Einschätzung: Kündigung – Schadensersatz:

Ist eine solche Aufklärung nicht erfolgt, so stehen den arglistig getäuschten Anlegern neben einem außerordentlichen Kündigungsrecht Schadensersatzansprüche zu.
Hinsichtlich der Schadensersatzansprüche sollten Geschädigte aber unbedingt beachten, dass ihre Ansprüche zu verjähren drohen, wenn nicht rechtzeitig die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Hier besteht in vielen uns bekannt gewordenen Fällen akuter Handlungsbedarf!

Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.