Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Einstellungs- und Abwicklungs- Anordnung der BaFin vom 23.07.2018

Hinweis

05.12.2018

Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin vom 23.07.2018:

Wie wir ganz aktuell erfahren haben, hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG bereits mit Bescheid vom 23.07.2018 die Einstellung und Abwicklung des Investmentgeschäfts angeordnet. Denn nach Ansicht der BaFin betreibt die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG ein unerlaubtes Investmentgeschäft gemäß § 15 KAGB.

Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG:

Mehrfach hatten wir bereits über die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG, die negativen Auseinandersetzungsuthaben der ausgeschiedenen Genossen sowie die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger berichtet. Zudem häufte sich die kritische Berichterstattung in den Medien – z.B. des Wirtschaftsmagazins der ARD Plusminus vom 11.04.2018 (Wohnungsgenossenschaft – Plusminus – ARD – Das Erste).

Täuschung der Anleger mit Schreiben vom 24.08.2018:

Auch konnte bislang über die wahren Hintergründe des Schreibens der Wohnungsgenossenschaft Grundwerte vom 24.08.2018 (Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG – Liquidation), mit dem die Mitglieder der Genossenschaft noch über eine – angebliche – „Liquidation der Genossenschaft“ und deren Auflösung informiert wurden, nur spekuliert werden.
Deshalb wurde unsererseits der dürftige Informationsgehalt des Schreibens vom 24.08.2018 kritisiert. Es wurde ebenso bemängelt, dass der Vorstand Klaus Nowroth die Anleger über die Hintergründe der Liquidation wie auch über die wirtschaftliche Situation der Wohnungsgenossenschaft im Unklaren gelassen hat.
Die wahren Hintergründe des Schreibens vom 24.08.2018 sind – nach den uns aktuell vorliegenden Erkenntnissen – in der Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin vom 23.07.2018 zu sehen. Auch wenn die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG hiergegen Widerspruch eingelegt habe, so gilt auch für sie, dass ein solcher Bescheid sofort vollziehbar ist.
Anleger, die sich nach Erhalt des August-Schreibens an uns gewandt hatten, fühlen sich durch das Verschweigen des BaFin-Bescheids vom 23.07.2018 seitens der Wohnungsgenossenschaft und deren Vorstands Klaus Nowroth getäuscht.

Schadensersatz – Verjährung:

Anlegern, die über die Risiken einer genossenschaftlichen Beteiligung – wie z.B. über das sog. Totalverlustrisiko – nicht aufgeklärt worden waren, stehen unter Zugrundelegung der herrschenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) Schadensersatzansprüche zu.

Des Weiteren können sich aus den neuen Erkenntnissen der Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der BaFin ebenfalls Schadensersatzansprüche zugunsten der Anleger ergeben. Denn ein Verstoß gegen § 20 KAGB hat deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche zur Folge.

Unser Angebot an Sie -Hilfestellung – Erstberatung:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

Falls Sie eine Erstbewertung wünschen, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de