Bereits seit unserer Kanzleigründung bildet der Datenschutz ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei.
Hier beraten wir u.a. Datenschutzbeauftragte, Privatpersonen und Unternehmen, wobei wir uns mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowohl im Unternehmens- als auch im privaten Bereich beschäftigen.
Beim Datenschutz im Unternehmen geht es u.a., um
- den Schutz Ihrer Mitarbeiter durch datenschutzkonforme Verwaltung der Personaldaten
- die Einbindung geeigneter Datenschutzverfahren
- die Prüfung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- die Aufgabenstellung und das Anforderungsprofil an den Datenschutzbeauftragten
- die Auftragsdatenverarbeitung (Outsourcing)
- die Frage, welche Daten erhoben werden dürfen
- Allgemeine Regeln bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten
- den Datenschutz bei Werbemaßnahmen
- die Nutzung von Kundendaten
- den Umfang des Datenschutzes bei Kontroll- und Kommunikationseinrichtungen
Schwerpunkte des Datenschutzes im privaten Bereich liegen z.B. in
- der Informationsfreiheit:
- Welche Informations- und Auskunftsrechte habe ich als Privatperson gegenüber Behörden?
- Was kann ich bei Missbrauchsfällen tun?
- den Anforderungen an den Datenschutz im Internet
Hinzuweisen ist derzeit darauf, dass sich mit Inkrafttreten des durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überarbeiteten neuen Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) am 25.05.2018 zahlreiche Änderungen ergeben werden.
13.04.2018