S-Immofin – BR-Fernsehen – Kontrovers – Ruin durch Immobilienkredite

Hinweis

Stand: 11.12.2018

BR-Fernsehen – Kontrovers – Die Story: Ruin durch Immobilienkredite:

Kontrovers – das Politik-Magazin des BR-Fernsehen – wird in seinen nächsten Ausgaben in der Rubrik die Story unter dem Titel „Ruin durch Immobilienkredite“ über die erheblichen Schäden, die Darlehensnehmer mit Fremdwährungskrediten erlitten haben, berichten.

S Immofin – „Ein Unternehmen der Erste Bank -Gruppe und der Sparkassen“:

Hintergrund sind die über die österreichische S-Immofin als „ein Unternehmen der Erste Bank-Gruppe und der Sparkassen“ für die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG „Erste Bank“ und weiterer österreichische Sparkassen an deutsche Kunden vermittelte Fremdwährungskredite, über die auch wir bereits berichtet haben (S-Immofin – Kredit zur Finanzierung in Schweizer Franken – Fremdwährungsdarlehen – Schadensersatz – Rückabwicklung).

Herr Rechtsanwalt Michael Strauss – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Aufgrund seiner Erfahrung und der hinsichtlich solcher über die S-Immofin vermittelter Kredite bereits durchgeführten Prüfungen hat Herr Rechtsanwalt Michael Strauß die Recherchen des BR-Politik-Magazins Kontrovers unterstützt und stand diesem als Experte und Interviewpartner zur Verfügung.

Unterbliebene Aufklärung über die Risiken von Fremdwährungs-Krediten zur Hausfinanzierung in Schweizer Franken (CHF):

Aus zahlreichen Schilderungen ist uns bekannt, dass die Kunden seitens der S-Immofin nicht hinreichend über die ganz erheblichen Risiken, die mit solchen Fremdwährungsdarlehen verbunden sind – wie z.B. der Währungsschwankungen (Volatilitäts-Risiko), der Anbindung des Vertragszinses an die Wechselkursentwicklung des Schweizer Franken zum Euro und der Auswirkungen der Wechselkursschwankungen auf den Umfang der Zahlungsverpflichtung, des Verfahrens zur Umrechnung der ausländischen Währung, der Konvertierung der Darlehenssumme, etc. – aufgeklärt worden sind. Im Gegenteil wurde den Kunden vorgespiegelt, dass sich die Hausfinanzierung über einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken (CHF) deutlich günstiger gestalte als bei einem auf Euro lautenden Darlehen.
Außerdem wurde den Kunden der Effektivzinssatz, der sich nach unseren Berechnungen zu solchen Darlehen, auf bis zu ca. 10% beläuft, verschwiegen.

Bewertung:

Nach unserer Bewertung muss sich der Darlehensgeber, also hier die „Erste Bank“ bzw. die jeweilige österreichische Sparkasse die Aufklärungs- und Beratungsfehler der S-Immofin zurechnen lassen. Dies gilt insbesondere aufgrund uns vorliegender Beweismittel, aus denen die Zusammenarbeit mit der S-Immofin hervorgeht.
Kreditnehmern, die im Rahmen der Finanzierungsberatung nicht über die spezifischen Risiken der Fremdwährungskredite aufgeklärt worden sind, stehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatzansprüche gegen die Bank zu.
Je nach Fallkonstellation kommen daneben auch Möglichkeiten zum Widerruf des Fremdwährungsdarlehensvertrages in Betracht, die sodann die Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses zur Folge haben.

Empfehlung:

Darlehensnehmern, die Ihre Immobilienfinanzierung über die S-Immofin vorgenommen haben und die nicht über die erheblichen Risiken des Fremdwährungskredits in Schweizer Franken aufgeklärt worden sind, können wir nur raten, kurzfristig tätig zu werden, bevor evtl. die Bank wegen einer zu hohen offenen Darlehensvaluta eine Nachbesicherung fordert oder die offene Darlehensvaluta später nicht bedient werden kann.
Wird hier zu lange zugewartet, gehen Sie das Risiko ein, dass Ansprüche später verjährt oder Gestaltungsrechte verfristet sind.

Unser Angebot an Sie:

Da eine individuelle Prüfung hier unerlässlich ist, bieten wir den Geschädigten zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.

Hierbei profitieren Sie von unserer Erfahrung, der Bündelung von Parallelfällen und den uns bereits vorliegenden Rechercheergbnissen, Beweismitteln und Gutachten.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, fragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Kostendeckung an.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de