NL Nord Lease AG – Rückforderung von Ausschüttungen – 2015

Hinweis

Stand: 28.05.2015

NL Nord Lease AG:

Seit einigen Jahren beschäftigen wir uns nun schon mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen („Classic“, „Classic Plus“, „Sprint“) der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG). und hatten bereits darüber berichtet, dass hinsichtlich eingeforderter negativer Abfindungsguthaben Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Rückfordern von Ausschüttungen – Mai 2015:

Aktuell werden die atypisch still Beteiligten mit Schreiben vom Mai 2015 seitens der NL Nord Lease AG erneut angeschrieben und nun zur Rückzahlung der Ausschüttungen unter Klageandrohung aufgefordert.

Bewertung:

Auch wenn den atypisch stillen Anlegern relativ kurze Zahlungsfristen gesetzt werden, so sollten sie sich hier nicht unter Druck setzen lassen und dieser Rückforderung der Ausschüttungen nicht ohne juristische Prüfung nachkommen.
Wir sind inzwischen in mehreren für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass der in den Schreiben eingeforderte Rückzahlungsanspruch gegenüber den Anlegern so nicht besteht.

Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen – RvH AG & Co. KG i.L.:

Es spricht einiges dafür, dass die NL Nord Lease AG zusammen mit ihren Rechtsanwälten Dr. May, Hofmann + Kollegen, denen bereits ein unbedingter Klageauftrag erteilt worden sei, eine ähnliche Strategie verfolgt, wie vor einiger Zeit die RvH AG & Co. KG i.L. (zuvor: ALBIS Capital AG & Co. KG). Auch damals waren wir hinsichtlich der Ausschüttungsrückforderung ebenfalls zu solchen für die Anleger positiven Prüfungsergebnissen gelangt.

Hilfestellung РRechtliche M̦glichkeiten РErstberatung:

Daher sollten sich Anleger durch die Klageankündigung nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.