NL Nord Lease AG – Kündigung per Gerichtsvollzieher

Hinweis

Stand: 15.09.2015

Kündigung und Rückforderung von Ausschüttungen – September 2015:

Wir hatten bereits darüber berichtet, dass die NL Nord Lease AG (vormals: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG) ihre atypisch still Beteiligten mit Schreiben vom Mai 2015 angeschrieben und zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert hatte.
Aktuell ist uns nun bekannt geworden, dass Anlegern, die dieser Aufforderung nicht nachkamen, mit Schreiben der Rechtsanwälte der NL Nord Lease AG (Rechtsanwälte Dr. May, Hofmann + Kollegen, Karlsruhe) die Kündigung hinsichtlich deren atypisch stillen Beteiligung erklärt wurde. Diese Kündigung wurde den Anlegern zusammen mit einer Zahlungsaufforderung über einen Gerichtsvollzieher zugestellt.

NL Nord Lease AG:

Wie unserer Internetseite entnommen werden kann, beschäftigen wir uns nun schon seit mehreren Jahren mit den atypisch stillen Beteiligungsmodellen („Classic“, „Classic Plus“, „Sprint“) der NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG). Dort hatten wir bereits berichtet, dass hinsichtlich eingeforderter negativer Abfindungsguthaben Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Des Weiteren waren wir in für unsere Mandanten durchgeführten Prüfungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die seitens der NL Nord Lease AG mit Schreiben vom Mai 2015 geltend gemachte Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern so nicht bestehen.

Bewertung der jetzt per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben:

Dies gilt so auch für die uns jetzt bekannt gewordenen Schreiben. Auch wenn den atypisch stillen Anlegern relativ kurze Zahlungsfristen gesetzt werden und der Druck auf diese durch die Zustellung per Gerichtsvollzieher wohl erhöht werden soll, so sollten Anleger der Rückforderung der Ausschüttungen nicht ohne juristische Prüfung nachkommen. Auch sollte der Kündigungszeitpunkt überprüft werden.

Hilfestellung РRechtliche M̦glichkeiten РErstberatung:

Daher sollten sich Anleger auch durch die jetzt per Gerichtsvollzieher zugestellten Schreiben nicht einschüchtern lassen. Anstatt der Zahlungsaufforderung vorschnell nachzukommen, sollte zuerst eine Bewertung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten eingeholt werden. Da eine individuelle Prüfung hierbei unerlässlich ist, bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.