Lease Trend AG – Keine Auszahlung der Abfindungsguthaben

Hinweis

Stand: 22.09.2017

Lease Trend AG:

Wir beschäftigen uns schon seit mehreren Jahren mit der Lease Trend AG und den aus deren atypisch stillen Beteiligungen resultierenden Risiken.

Auszahlung der Abfindungsguthaben in Raten:

Im Dezember des Jahres 2016 hatte die Lease Trend AG den Anlegern mitgeteilt, dass sie Abfindungsguthaben nicht in einer Summe auszahlen könne. Sie müsse verstärkt auf ihre Liquidität achten und werde das Abfindungsguthaben daher in Raten zum 09.01.2017, 30.06.2017, 30.09.2017 und 30.11.2017 auszahlen.

Keine Auszahlung der Raten:

Jedoch mussten die Anleger dann mit einem Schreiben der Lease Trend AG vom 20.06.2017 zur Kenntnis nehmen, dass sich die Auszahlung der zum 30.06.2017 und 30.09.2017 avisierten Raten „um wenige Monate verzögern“ werde. Hierzu hieß es: „Wir verweisen auf § 16.1f des Gesellschaftsvertrages der aus Rücksicht auf die Liquiditätslage der Gesellschaft eine Verschiebung“ erlaube.

Einstellung des Neugeschäfts:

Weiter heißt es in diesem Schreiben: Um zukünftig genügend Liquidität zur Verfügung zu haben, werde das Neugeschäft der Gesellschaft im Laufe des Jahres 2017 eingestellt.

Bewertung:

Aus unserer Sicht kann die Lease Trend AG ihre Anleger nicht mit pauschalen Hinweisen auf Liquiditätsprobleme auf unbestimmte Zeit vertrösten.

Zwar wurde im atypisch stillen Gesellschaftsvertrag geregelt, dass bei Auszahlungen von Abfindungsguthaben Rücksicht auf die Liquiditätslage der Gesellschaft zu nehmen ist.
Allerdings bedeutet dies nach unserer Bewertung nicht, dass sich ein Anleger ohne Weiteres auf eine von der Lease Trend AG – pauschal behauptete – angespannte Liquiditätslage verweisen lassen muss. Hinzu kommt, dass die Lease Trend AG bereits bei der Unterbreitung des Auszahlungsplans die angeblichen Liquiditätsprobleme nicht hinreichend substantiiert hat.
Außerdem kommen bei in sog. Haustürsituationen abgeschlossenen atypisch stillen Beteiligungen Rückabwicklungsansprüche in Betracht, die bei bislang noch nicht ausgeübtem Widerruf, auch noch nicht verjährt sind.
Im Ãœbrigen erachten wir schon die Berechnung der Auseinandersetzungsguthaben als nicht hinreichend verifizierbar.

Rothmann-Gruppe:

Die gesamte Vorgehensweise kommt uns auch nicht unbekannt vor. In der Vergangenheit hatten schon andere, ebenfalls wie die Lease Trend AG zur früheren Rothmann-Gruppe gehörenden Gesellschaften – wie z.B. die NL Nord Lease AG (zuvor: ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Leas AG) – Abfindungsguthaben aufgrund angeblicher Liquiditätsprobleme nur noch in Raten auszahlen wollen und sodann die Ratenauszahlungen eingestellt.

Hilfestellungen für Geschädigte Anleger:

Um geschädigten Anlegern hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Negative Abfindungsguthaben:

Dies gilt auch für den Fall, dass ein negatives Auseinandersetzungsguthaben berechnet wird. Ohne juristische Prüfung sollten Anleger, die zum Ausgleich des negativen Saldo aufgefordert werden, den Zahlungsaufforderungen der Beteiligungsgesellschaft nicht nachkommen.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.