Kreissparkasse Kaiserslautern – VorsorgePlus – Zinsanpassung – Riester-Banksparplan

Hinweis

Stand: 19.09.2018

KSK Kaiserslautern – „VorsorgePlus“ Riester-Banksparplan:

Der seitens der Kreissparkasse Kaiserslautern angebotene Riester-Banksparplan VorsorgePlus wurde in der Vergangenheit in einem Test der Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest vom Juli 2002 u.a. aufgrund eines variablen Zinses in Höhe von 4,25 % p.a. als Testsieger der Bonus-Sparpläne gekürt. Auch in den späteren Jahren, in denen der VorsorgePlus-Riester-Banksparplan nicht mehr bundesweit, sondern nur noch regional angeboten wurde, schnitt das Angebot der Kreissparkasse Kaiserslautern in Tests in Anbetracht des jeweils relativ hohen variablen Zinses gut ab.

Schreiben der Kreissparkasse Kaiserslautern vom September 2018:

Aktuell schreibt jedoch die Kreissparkasse Kaiserslautern ihre Kunden solcher VorsorgePlus-Riester-Banksparpläne mit einem Schreiben vom September 2018 an und bittet diese um Zustimmung zu einer neuen Zinsanpassungsklausel.

Zinsanpassung und Zinsanpassungsklauseln bei Riester-Banksparplänen:

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Sparer von Riester-Banksparplänen aufpassen müssen, dass Sie im Rahmen von Zinsanpassungen nicht benachteiligt und sich zwischenzeitlich für die Banken und Sparkassen stellende Probleme nicht zu ihren Lasten gelöst werden (Riester-Banksparplan – Sparkassen S-VorsorgePlus).

Bewertung:

Dies gilt nun insbes. auch für Kunden der Kreissparkasse Kaiserslautern, die mit derselben einen Riester-Sparplan VorsorgePlus abgeschlossen hatten und jetzt um Zustimmung zu einer neuen Zinsanpassungsklausel gebeten werden.

Hintergrund des jetzigen September-Schreibens dürfte sein, dass die Kreissparkasse erkannt hat, dass in ihren „VorsorgePlus“-Verträgen enthaltene Zinsanpassungsklauseln unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) intransparent und unwirksam sind.
Auch, wenn seitens der Kunden eine Zustimmung zur neuen Zinsanpassungsklausel erbeten wird, so vermissen wir jedoch einen Hinweis darauf, dass eine einseitige Abänderung der alten unwirksamen Zinsanpassungsklausel seitens der Kreissparkasse ohne Zustimmung des Kunden nicht möglich ist. Hinzu kommt, dass die neue Zinsanpassungsklausel, die sich auch an dem EURIBOR/Dreimontagsgeld orientieren soll, nach unserer Einschätzung für die Sparer in Anbetracht der langen Laufzeit der Riester-Banksparpläne nicht interessengerecht ist. Nach diversen Urteilen des BGH muss sich der bei Spareinlagen abgeänderte Referenzzins an Zinsen für vergleichbare langfristige Spareinlagen orientieren.
Demzufolge können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Kunden hier erheblich benachteiligt werden sollen.

Daher können wir von einer vorschnellen Zustimmung zu einer neuen Zinsanpassungsklausel nur dringend abraten. Es besteht für die Anleger das nicht unerhebliche Risiko, dass Sie nicht nur auf Rechte, sondern in Anbetracht der langjährigen Verzinsung auch auf viel Geld verzichten.

Hilfe – Erstberatung:

Da den seitens der Kreissparkasse Kaiserslautern über die Jahre hinweg angebotenen Riester-Banksparplänen „VorsorgePlus“ unterschiedliche Vertragsbedingungen zugrunde liegen, ist eine Einzelfallbewertung unerlässlich.
Hierzu bieten wir Anlegern zur Orientierung eine kostengünstige Erstberatung an.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten. Zudem arbeiten wir mit erfahrenen Finanzmathematikern zusammen, mit deren Hilfe die Umsetzung von Zinsanpassungen überprüft werden kann.

Rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de