Schrottimmobilien

Unter sog. Schrottimmobilienfälle versteht man regelmäßig Fallkonstellationen, bei denen Anlegern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine völlig überteuerte Immobilie (Eigentumswohnung) verkauft und deren Erwerb mittels eines sozusagen „im Paket“ mitvermittelten Darlehens finanziert wurde.

Nachdem der Schwerpunkt solcher Fälle mit Darlehen zum Erwerb überteuerter Eigentumswohnungen Anfang/Mitte der 90er Jahre anzusiedeln war, kommen solche Fälle mit Schrottimmobilien auch in neuerer Zeit wieder auf.

Näheres zu dieser Thematik finden Sie u.a. unter

Unser Angebot an Sie

Um geschädigten Anlegern, die seitens ihrer Berater bzw. Bank fehlerhaft beraten und nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. Hierbei prüfen wir u.a. Ihre Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

Falls Sie das Gefühl haben, nicht richtig aufgeklärt und beraten  worden zu sein, so rufen Sie uns an: (0681) 96 87 89-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: kanzlei@ts-rechtsanwaelte.de

Wichtig ist es, hier schnell zu handeln. Ansonsten riskieren Sie, dass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung verlieren.

 

06.05.2018


Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Fälle zum Thema Schrottimmobilien

 

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