Schiffsfonds

Fondsgegenstand klassischer Schiffsfonds ist der Erwerb eines neuen oder gebrauchten Schiffs, wobei die Fondsgesellschaft entweder ein oder mehrere Schiffe desselben Typs oder aber verschiedene Schiffstypen erwirbt. Deshalb ist auch von sog. Flottenfonds (mehrere Schiffe), Containerschiffsfonds (Containerschiffe), Bulkerfonds (Massengutfrachter), Tankerfonds, Spezialschiffsfonds (z.B.: Plattformversorger, Kreuzfahrtschiffe) die Rede.

Daneben gibt es sog. Dach-Schiffsfonds, die nicht selbst in Schiffe, sondern in bestimmte Schiffsfonds investieren.

Hiervon zu unterscheiden sind sog. Zweitmarkt-Schiffsfonds, die am sog. Zweitmarkt Anteile von diversen Schiffsfonds unterschiedlicher Emittenten aufkaufen.

Verkauft wurden Schiffsfonds u.a. mit den Argumenten der Globalisierung, angeblich boomender Zukunftsmärkte und hohen Chartereinnahmen oder mit Steuervorteilen (sog. Tonnagesteuerfonds). Sich schon seit Jahren andeutende Überkapazitäten, vor denen Experten gewarnt hatten, wurden außer Acht gelassen, bis im Jahr 2008 der Chartermarkt einbrach. Aufgrund nicht erzielbarer Charterraten ist es seit dem zu zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds gekommen.

Emissionshäuser, die solche Schiffsfonds aufgelegt haben, sind z.B. Bluewater Capital, BUSS Capital, CFB, Conti, Dr. Peters (DS Fonds), HCI (Ernst Russ), Ideenkapital, KGAL, König & Cie. (Ernst Russ), Lloyd Fonds, MPC Capital, Nordcapital, Ownership, Salomon Invest, Maritim Invest.

Es handelt sich hier um eine unternehmerische Beteiligung des Anlegers, die zumeist als Kommanditgesellschaft (KG) bzw. Publikums-KG bzw. GmbH & Co. KG ausgestaltet ist, der der Kapital-Anleger als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beitritt. Eine unmittelbare Kommanditistenstellung hat der Anleger dann inne, wenn er selbst im Handelsregister eingetragen ist. Mittelbarer Kommanditist ist er dagegen, wenn ein im Handelsregister eingetragener Treuhandkommanditist für ihn den Gesellschaftsanteil treuhänderisch hält.

Als schwerwiegende Risiken sind hier zu nennen, dass der als unmittelbarer oder mittelbarer Kommanditist beigetretene Anleger mit seiner Einlage haftet und somit ein sog. Totalverlustrisiko zu tragen hat. Da viele Fonds sehr hohe sog. Weichkosten aufweisen und die Investitionen der Fondsgesellschaften nicht nur mit einem Teil des seitens der Fonds-Anleger eingezahlten Geldes, sondern häufig zusätzlich mit durch Schiffshypotheken abgesicherten Darlehen erfolgten, ist dieses Risiko relativ hoch; zumal Banken inzwischen die Darlehen aufkündigen.

Zudem besteht das Risiko, dass gewinnunabhängig erhaltene Ausschüttungen/Entnahmen bei Verlusten der Fondsgesellschaft ggfs. wieder zurückgezahlt werden müssen (sog. Nachschusspflicht im Sinne von § 172 Abs. IV HGB). Derzeit werden solche Ausschüttungsrückforderungen bei insolventen Schiffsfonds von Insolvenzverwaltern geltend gemacht.

Die weiteren Risiken von Schiffsfonds bestimmen sich nach zahlreichen weiteren Aspekten – wie z.B. den fondsgegenständlichen Schiffstypen und den diesbezüglichen Marktkapazitäten, der Größe der Schiffe, der kalkulierten Charter, dem Zeitpunkt der Auflage des Fonds und den zugrunde gelegten Prognoserechnungen, den Wechselkursrisiken (oftmals EUR zu US-Dollar oder Yen), den abgeschlossenen Versicherungen, den kalkulierten Verkaufspreisen für die Schiffe, der konkreten Ausgestaltung des Gesellschafts-/Treuhandvertrages, der Fremdkapitalquote, der sog. „Weichkosten“, der Laufzeit des Fonds, etc. -, die es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an. In deren Rahmen führen wir dann auch eine Kurzrecherche zu dem konkreten Fonds durch und lassen unsere Erfahrungen aus vielen Fondsprüfungen einfließen. Des Weiteren prüfen wir Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche.

 

13.04.2018


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