Atypisch stille Beteiligungen

Bei (atypisch) stillen Beteiligungen beteiligt sich der Anleger still, also ohne im Außenverhältnis in Erscheinung zu treten, an einem Unternehmen. „Die“ atypisch stille Beteiligung als feststehende Kapitalanlageform gibt es nicht, da verschiedene Ausgestaltungen und Abwandlungen zur gesetzlich geregelten und deshalb als typisch bezeichneten stillen Gesellschaft (§§ 230 ff HGB) möglich sind.

Hieraus resultieren auch die schwerwiegenden Risiken für Kapitalanleger. Da sie auch an den Verlusten des Unternehmens beteiligt sind, besteht für sie das sog. Totalverlustrisiko, also das Risiko die gesamten eingezahlten Gelder zu verlieren. Hinzu kommt je nach vertraglicher Ausgestaltung sogar das Risiko noch weitere Zahlungen leisten zu müssen (sog. Nachschussrisiko).

Auf dem sog. „Grauen Kapitalmarkt“ werden verschiedene Anlagemodelle angeboten, bei denen der atypisch still beteiligte Anleger die Einlage entweder in einer Summe mit oder ohne gewinnunabhängige Ausschüttungen/Entnahmen oder in Raten erbringen kann. Besonders riskant sind solche Modelle, bei denen die gewinnunabhängigen Ausschüttungen/Entnahmen wieder angelegt werden, weil hier oftmals ein besonderes Nachschussrisiko besteht.

Hinzu kommen je nach vertraglicher Ausgestaltung erhebliche strukturelle Nachteile für den Anleger – wie z.B. Vorabgewinne für die Initiatoren, hohe sog. „Weichkosten, Laufzeiten, etc. – weshalb solch atypisch stillen Beteiligungsmodelle auch als sittenwidrig angesehen werden (vgl. Rechtsanwalt Thum, „Die Sittenwidrigkeit des Beitritts zu atypisch stillen Beteiligungsmodellen und die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen“, VuR 2003, S. 49 ff).

Herr Rechtsanwalt Thum beschäftigt sich schon seit 1999 mit atypisch stillen Beteiligungsmodellen verschiedenster Beteiligungsgesellschaften – z.B.: ALBIS Leasing AG, Rothmann & Cie. AG (danach: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH), ALBIS Finance AG bzw. NL Nord Lease AG, ALAG Auto-Mobil AG & Co. KG, Garbe Logimac AG bzw. Logis Fonds I AG, Lease Trend AG, Frankonia Sachwert AG, CSA-Beteiligungsfonds, Leontis Equity Fund, OFL Anlagen Leasing AG bzw. Four Gates AG, Göttinger Gruppe, Securenta AG, Südwest Finanzvermittlung AG, u.a. –  und konnte hierbei beim Bundesgerichtshof (BGH) bahnbrechende Urteile für geschädigte atypisch stille Anleger erstreiten (siehe unter Erfolge).

Um geschädigten Anlegern, die oftmals seitens ihrer Berater nicht hinreichend über die Risiken solcher Beteiligungsmodelle aufgeklärt wurden, hier eine erste Einschätzung hinsichtlich ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

 

13.04.2018


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