Unsere Philosophie

Wir sind keine anonyme Großkanzlei. Vielmehr steht bei uns die individuelle Betreuung unserer Mandanten im Vordergrund.

Unsere Erfolge beruhen auf unserer langjährigen Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie auf pragmatischen und kreativen Denkansätzen, die wir auch in gemeinsamen Diskussionen entwickeln.

Wir scheuen uns auch nicht vor namhaften Gegnern. Der Finanzlobby begegnen wir mit einem über die Jahre entwickelten Netzwerk aus Steuerberatern, Finanzgutachtern und Wirtschaftsdetekteien. Außerdem stehen wir mit ebenfalls ausschließlich für den Anlegerschutz agierenden namhaften Anwaltskanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet in ständigem Austausch. Letztlich profitieren unsere Mandanten von Zugriffsmöglichkeiten in nicht allgemein zugängliche Datenbanken.

Somit verfügen wir über die notwendigen Kontakte, um zu Rechercheergebnissen zu gelangen, die für eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung – gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht – unerlässlich sind.

Falls möglich, streben wir in gleich gelagerten Fällen auch eine Bündelung der Interessen unserer Mandanten an. Dabei verlieren wir aber nicht den Einzelfall aus den Augen.

Wir analysieren das Problem unserer Mandanten, wobei es uns auf eine ganzheitliche Problemlösung ankommt. So bringt z. B. eine gescheiterte Kapitalanlage oftmals auch steuerliche Probleme mit sich; weshalb wir dann – sofern notwendig – auch spezialisierte Fachanwälte für Steuerrecht, die unser Vertrauen genießen, hinzuziehen.

Besonders wichtig ist uns auch unsere allseitige Unabhängigkeit. Deshalb vertreten wir bundesweit nur die Interessen von geschädigten Anlegern, also Privatanlegern auf dem geregelten und ungeregelten sog. grauen Kapitalmarkt, Bankkunden, mittelständischen Unternehmen, Kommunen und Behörden. Eine Vertretung von Banken und Finanzinitiatoren kommt für uns nicht in Frage.

Wir fühlen uns dem Verbraucherschutz verpflichtet. Neben Publikationen in der Fachpresse halten wir Referate zu Verbraucherthemen. Weiter versuchen wir, die Öffentlichkeit durch unsere Medienpräsenz hinsichtlich Themen des Verbraucherschutzes zu sensibilisieren. Für den Verbraucherschutz und unsere Mandanten konnten wir bereits bedeutsame Erfolge erzielen. So haben wir z. B. beim Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende den Verbraucherschutz fortentwickelte Urteile miterstritten, die bereits Rechtsgeschichte geschrieben haben.

Auf unserem Tätigkeitsfeld des Wirtschaftsrechts steht das Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie der Datenschutz im Fokus. Diesbezüglich beraten wir Privatpersonen und Firmen.

Unser letztliches Ziel ist die Lösung der Probleme all unserer Mandanten durch eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit.

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