Insolvenzrecht

Wir sind keine Insolvenzverwalter. Vielmehr vertreten wir unsere Mandanten gegen Insolvenzverwalter.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit für unsere Mandanten  – v.a. Kapital-Anleger, Gesellschafter, natürliche Personen und Unternehmen – auf dem Gebiet des Insolvenzrechts liegen daher insbesondere bei der:

  • Abwehr von Ansprüchen der Insolvenzverwalter aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff InsO

 

  • Abwehr von durch Insolvenzverwalter geltend gemachten Ausschüttungsrückforderungen
    • Ist bei sog. geschlossenen Fonds (z.B. Schiffsfonds, Immobilienfonds, etc.) die als Kommanditgesellschaft (KG) ausgestaltete Fondsgesellschaft  insolvent, versuchen deren Insolvenzverwalter oftmals von den Anlegern des Fonds die diesen in der Vergangenheit ausgezahlten Ausschüttungen / Entnahmen nach §§ 172 Abs. 4, 171 HGB zurückzufordern.
    • Uns aus solchen Fondsinsolvenzen bekannte Insolvenzverwalter sind z.B. Tim Beyer, Dr. Gideon Böhm, Dr. Tobia Brinkmann, Ralph Bünning, Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Hendrik Gittermann, Edgar Grönda, Olaf Helmke, Dr. Dietmar Penzlin, Finn Peters, Burckhardt Reimer, Dr. Tjark Thies , Dr. Sven-Holger Undritz, …
    • Auch Sonderkonstellationen solcher Ausschüttungsrückforderungs-Fälle z.B. nach Verkauf des Fondsanteils (ggfs. am Zweitmarkt) oder bei geerbten Fonds sind uns vertraut.
    • Weitere Informationen und weitere Links zu Ihren Abwehrmöglichkeiten, die es im Einzelfall zu prüfen gilt, finden Sie unter:

     

  • Geltendmachung von Forderungen – Anmeldungen zur Insolvenztabelle
  • Vertretung im Insolvenzverfahren

 

Erstberatung:

Aufgrund unserer Erfahrungen aus zahlreichen Mandaten und Prüfungen raten wir, solchen Zahlungsaufforderungen von Insolvenzverwaltern nicht ungeprüft nachzukommen und sich durch oftmals kurzen Fristsetzungen nicht unter Druck setzen zu lassen. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass Sie vorab keine eigenen Erklärungen gegenüber dem Insolvenzverwalter abgeben sollten.
Bei der Anmeldungen von Forderungen und im Insolvenzverfahren gilt es z.B. die seitens des Insolvenzgerichts gesetzen Fristen zu wahren.

Um Ihnen hier eine erste Einschätzung hinsichtlich Ihrer (Abwehr)-Möglichkeiten zu geben, bieten wir eine kostengünstige Erstberatung an.

Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise erörtert werden. Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir nach entsprechenden Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

01.03.2019


Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Fälle zum Thema Insolvenzrecht

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