Insolvenzanfechtung – Abwehr – Insolvenzverwalter fordert zur Zahlung auf

Insolvenzanfechtung:

Die Insolvenzanfechtung ist in den §§ 129 ff InsO geregelt und berechtigt Insolvenzverwalter unter den dort genannten Voraussetzungen vor der Insolvenz seitens des Schuldners geleistete Zahlungen oder andere Rechtshandlungen rückgängig zu machen bzw. zurückzufordern:

  • § 130 InsO – Kongruente Deckung
  • § 131 InsO – Inkongruente Deckung
  • § 132 InsO – Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen
  • § 133 InsO – Vorsätzliche Benachteiligung
  • § 134 InsO – Unentgeltliche Leistung
  • § 135 InsO – Gesellschafterdarlehen
  • § 136 InsO – Stille Gesellschaft

Abwehr der Zahlungsaufforderung?

Die von einer solchen Insolvenzanfechtung – nicht selten völlig überraschten – Betroffenen, die seitens des Insolvenzverwalters angeschrieben und zur Rück-Zahlung aufgefordert werden, stellen sich dann die Frage, ob Sie sich gegen die Insolvenzanfechtung zur Wehr setzen und die hierauf beruhende Aufforderung zur Zahlung abwehren können.

Prüfung der Möglichkeiten im Einzelfall:

Um aber diese Frage beantworten zu können, ist eine individuelle Prüfung im Einzelfall unerlässlich.
Hier gilt es unter anderem zu prüfen, ob der Insolvenzverwalter die Voraussetzungen der gesetzlichen Anfechtungstatbestände der InsO eingehalten hat und insbesondere die unterschiedlichen Anfechtungsfristen gewahrt wurden.

Betroffene, die von Insolvenzverwaltern zur Zahlung aufgefordert werden, sollten sich durch die oftmals kurzen Fristsetzungen nicht unter Druck setzen lassen und der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachkommen. Unsere Erfahrung zeigt auch, dass Sie vorab keine eigenen Erklärungen gegenüber dem Insolvenzverwalter abgeben sollten.

Hilfestellung – Erstberatung:
Zur Orientierung bieten wir Betroffenen eine kostengünstige Erstberatung an.
Falls Sie eine solche wünschen, sollten Sie sich in Anbetracht der Fristsetzungen, rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen.
Ihr Nutzen: Auf der Basis dieser Erstbewertung kann sodann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen erörtert werden.
Für Mandanten, die keine gerichtliche Auseinandersetzung, sondern eine schnelle Erledigung ihrer Angelegenheit wünschten, konnten wir nach entsprechenden Recherchen oftmals auch angemessene außergerichtliche Vergleichslösungen gegenüber den Insolvenzverwaltern durchsetzen.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, prüfen wir deren Eintrittspflichten.

01.03.2019


Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Fälle zum Thema Insolvenzanfechtung.

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